KOMMUNALWAHL 1999

Unser Kandidat für den Hauptamtlichen Bürgermeister: Friedel Werner

Am Mittwoch, dem 05.05.99, wurde Friedel Werner als Kandidat für das Amt des Hauptamtlichen Bürgermeisters der Presse vorgestellt. Lesen Sie dazu die Berichterstattung in der LZ und das zugehörige Interview mit Friedel Werner.

Am Freitag, dem 06.08.99, veröffentlichte die LZ ein Interview mit allen 4 Bürgermeisterkandidaten. Lesen Sie hier das Interview mit Friedel Werner.

Den folgenden Kandidaten-Rundbriefen von Friedel Werner können Sie entnehmen, wie er sich die Ausübung seines politischen Amtes vorstellt. Außerdem erfahren Sie einiges über ihn persönlich und über seinen beruflichen und politischen Werdegang.

Sie erreichen Friedel Werner unter folgender Adresse:

Spandauer Str. 17
32825 Blomberg
Tel. 05235 / 1037
Email: Friedel.Werner@t-online.de

Unsere Ratskandidaten für die Kommunalwahl am 12. September 1999

Aufgeführt sind die ersten 4 Positionen der sogenannten "Reserveliste" mit ihren momentanen Funktionen im Rat und den Ausschüssen.
 

Hans-Ulrich Arnecke

(Ratsmitglied, Mitglied Dorfausschuß Reelkirchen)
Triftenstr. 22
32825 Blomberg-Reelkirchen
Tel. 05235 / 99953
Fax 05235 / 99954

Doris Stiller

(Sachkundige Bürgerin im Werksausschuß AWB)
Auf dem Stollen 8
32825 Blomberg
Tel. 05235 / 2639

Dieter Beblo

(Sachkundiger Bürger im Sozialausschuß, Fahrradexperte)
Brinkstr. 10
32825 Blomberg
Tel. 05235 / 97010
Email: dbeblo@t-online.de

Doro Trachte

(Sachkundige Bürgerin im Sozialausschuß)
Am Hankenberg 13
Tel. 05235 / 8648
32825 Blomberg-Istrup

Wahlservice

In diesem Abschnitt erfahren Sie zunächst, was am 12. September für die Bürgerinnen und Bürger alles zur Wahl steht. Außerdem erklären wir Begriffe, die im Zusammenhang mit der Kommunalwahl stehen, wie z. B. "Hauptamtlicher Bürgermeister" oder "Reserveliste" . Die Begriffe werden in lockerer Reihenfolge erweitert.

Was steht zur Wahl?

Am Sonntag, dem 12. September 1999 ist Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen. Gleich 4 verschiedene Punkte stehen in allen Städten und Gemeinden zur Wahl, so auch in Blomberg:

  1. Wahl des Stadtrates
    Hier die die GRÜNEN Spitzenkandidaten (Platz 1 bis 4 der Reserveliste).
  2. Wahl der Kreistags
    Bei den Blomberger GRÜNEN kandidiert die stellvertr. Bürgermeisterin Ilse Werner für den Kreistag.
  3. Wahl des Hauptamtlichen Bürgermeisters
    Wenn Sie mit diesem Begriff nichts anfangen können, informieren Sie sich unter der "Kleinen Bürgermeisterkunde". Alles über den GRÜNEN Kandidaten Friedel Werner ...
    Falls im 1. Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit auf sich vereinigen kann (also keiner mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommt), findet 14 Tage später am 26.09.99 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenanzahl statt.
  4. Wahl der Hauptamtlichen Landrats
    Der Hauptamtliche Landrat ist für den Kreis dasselbe wie der Hauptamtliche Bürgermeister für eine Kommune. Er vereint die Funktionen des "alten" Landrates (z. Zt. noch Hans Pohl) und des "alten" Oberkreisdirektors (z. Zt. noch Helmut Kauther) in einem Amt. Es gibt 4 verschiedene Bewerber für diese Position (CDU, SPD, GRÜNE, FDP). Übrigens: Bei der LZ-Bewertung der Kandidaten-Homepages schneidet NRW-Landtagsmitglied Ute Koczy am besten ab. Sie kandidiert für die GRÜNEN im Kreis Lippe für das Amt der Hauptamtlichen Landrätin.

Kleine Bürgermeisterkunde

Alles schon mal dagewesen: Bis 1945 hatten wir einen Bürgermeister als Vorsitzenden des Magistrats und zugleich als Verwaltungschef.
Da wir in NRW bei Kriegsende in der Britischen Besatzungszone lagen, "verordneten" uns die Briten nach ihrem eigenen Vorbild die "Doppelspitze" aus Bürgermeister und Stadtdirektor.
Bis 1994 also immerhin fast 50 Jahre konnte sich diese Konstruktion halten.

Mit dem 17.10.94 hat Nordrhein-Westfalen eine neue Kommunalverfassung verabschiedet, nach der die Ämter des Bürgermeisters und Stadtdirektors wieder in der Person des "Hauptamtlichen" Bürgermeisters zusammengeführt wurden. Damit verfügt er über eine enorme Machtfülle, zumal er bei Stimmengleichheit im Rat mit seiner Stimme als "Zünglein an der Wage" den Ausschlag geben kann.

Hier ein tabellarischer Überblick über die verschiedenen Amtsbezeichnungen, ihre Funktionen und Wahlkonditionen.
 

  • Bürgermeister ("bisher")
    • Ehrenamtlicher Vorsitzender des Rates (mit Stimmrecht)
    • Gewählt durch die Ratsmehrheit jeweils nach der Kommunalwahl für 5 Jahre. 
  • Stadtdirektor ("bisher")
    • Chef der Verwaltung. 
    • Vom Rat auf 8 Jahre gewählter Beamter. 
  • Hauptamtlicher Bürgermeister ("zukünftig")
    • Vorsitzender des Rates (mit Stimmrecht, aber ohne Mitgliedschaft im Rat). 
    • Chef der Verwaltung. 
    • Gewählt direkt von den Bürgerinnen und Bürgern bei der Kommunalwahl gleichzeitig mit dem Rat auf 5 Jahre. 

Mit der Kommunalwahl im September 1999 werden erstmals in NRW alle Hauptamtlichen Bürgermeister gleichzeitig mit dem Rat unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von 5 Jahren gewählt .

Ausnahme: Seit 1994 wurden bereits Hauptamtliche Bürgermeister gewählt,  wenn die Amtszeit der Stadt- oder Gemeindedirektoren abgelaufen war. Die Wahl erfolgte hier nicht durch die Wahlbevölkerung, sondern durch die Räte. Beispiele in Lippe waren: Horn-Bad Meinberg (Block) und Detmold (Brakemeier). Die demokratische Legitimation dieser Bürgermeister muß natürlich bei der Kommunalwahl 1999 durch die Wählerinnen und Wähler bestätigt werden. Die "alten Hasen" dürften es mit ihrem Amtsbonus aber leichter haben als die Bürgermeisterkandidaten, die im September 1999 als "Frischlinge" zur Wahl antreten.

Übrigens: In Blomberg versuchte die SPD 1994, Dr. Pilgrim als Hauptamtlichen Bürgermeister zu installieren, obwohl seine Amtszeit als Stadtdirektor noch nicht abgelaufen war. Hätte die SPD bei der Kommunalwahl 1994 die absolute Mehrheit bekommen, dann wäre Pilgrim zurückgetreten und wäre anschließend von der SPD-Mehrheit ins Bürgermeisteramt gehievt worden. Die Wähler erteilten diesem Versuch einer "kalten" Machtergreifung allerdings eine deutliche Absage.

Die "Reserveliste" - was ist das?

Dieser auf den ersten Blick etwas irreführende Name bezeichnet schlicht und einfach die Liste derjenigen Kandidaten, die keine Chance haben, in ihrem Wahlkreis direkt – also mehrheitlich – in den Rat gewählt zu werden und darum "ersatzweise" auf einer Reserveliste stehen. Für kleine Parteien wie die GRÜNEN ist die Reserveliste besonders wichtig, da die großen Parteien in der Regel ihre Kandidaten direkt "durchbringen" können.

Die Reihenfolge auf der Reserveliste bezeichnet die "Wichtigkeit" der Kandidaten. Wer als Spitzenkandidat in der Rangfolge ganz oben steht, hat naturgemäß die beste Chance, in den Rat zu kommen. Bei den GRÜNEN kamen bei der letzten Kommunalwahl 1994 z. B. die Kandidaten auf Platz 1 bis 4 der Reserveliste in den Rat.

Die tatsächlich für eine Partei erreichbare Anzahl der Ratsmitglieder richtet sich natürlich nach dem prozentualen Wahlergebnis. Im Klartext: es können auch weniger als 4 Kandidaten für die GRÜNEN in den Rat kommen, wenn's mal nicht so gut läuft wie bei der letzten Kommunalwahl. Daß es allerdings mehr als 4 sind, ist eher unwahrscheinlich. Die Aufzählung unserer Ratskandidaten für die Kommunalwahl im September 1999 haben wir darum auf 4 beschränkt ...