Blomberger Versorgungsbetriebe - Erfolgsbilanz der Blomberger GRÜNEN (19.04.99)

Gebührenanreize, regenerative Energiegewinnung und Fördermaßnahmen zur Änderung des Verbraucherverhaltens sind in Blomberg keine Fremdwörter mehr.

Photovoltaik-Förderung - ein voller Erfolg

Die Blomberger Versorgungsbetriebe unterstützen aktiv die regenerative Energieerzeugung. So gibt es in Blomberg (in Lippe sonst nur noch in Lemgo) die kostenorientierte Einspeisevergütung bei der Stromerzeugung. Strom, der aus der Sonne mittels Photovoltaik-Anlagen schadstofffrei erzeugt wird, wird direkt von den Blomberger Versorgungsbetrieben aufgekauft.

Mittlerweile werden in Blomberg 6 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt rund 20 kWp Leistung betrieben. Das Förderprogramm "kostenorientierte Einspeisevergütung" der Blomberger Versorgungsbetriebe ist auf insgesamt 50 kWp ausgelegt. Für insgesamt 42 kWp liegen den Blomberger Versorgungsbetrieben Förderanträge (einschließlich der bereits bewilligten Maßnahmen) vor. Damit wird in diesem Jahr das von den GRÜNEN initiierte Förderprogramm vollständig ausgeschöpft. Wer noch dabei sein will, sollte sich also sputen.

Weiter wurde auf Initiative der GRÜNEN in den letzten Jahren bei den Blomberger Versorgungsbetrieben ein Förderprogramm zur Bezuschussung energiesparender Haushaltsgeräte eingerichtet. Wer Strom spart, soll dies auch in seinem Geldbeutel spüren. Gerade nach der Erhöhung der Stromkosten durch die Ökosteuer ab 1. April eine aktuelles Thema. Gleichzeitig soll damit der Kohlendioxidausstoß gesenkt werden. Kunden erhalten bei der Ersatzbeschaffung von energiesparenden Haushaltsgeräten (Kühlschrank, Elektroherd, Tiefkühltruhe) einen Zuschuß von 10% des Kaufpreises – höchstens jedoch nur für ein Gerät je Haushalt und Jahr und dann auch nur maximal 100,- DM. Bis Ende 1998 wurden so 129 energiesparende Geräte von den Blomberger Versorgungsbetrieben bezuschußt.

Der Strompreis ist in Blomberg ökologisch gestaltet. Das ist noch keine Selbstverständlichkeit bei allen Energiewerken. Es wird nur noch das gezahlt, was tatsächlich verbraucht wird. Der früher geltende Verrechnungspreis – zuzüglich zum mengenabhängigen Arbeitspreis – ist entfallen.