Wenn Sie eine eigene Photovoltaikanlage bauen
wollen, können Sie die kostendeckende Einspeisevergütung für
den damit erzeugten Solarstrom in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung
hat im Frühjahr 2000 mit dem EEG (Erneuerbare Energien
Gesetz) eine allgemeine Einspeisevergütung für PV-Anlagen
in Höhe von 0,99 DM/kWh eingeführt (wird in den nächsten Jahren gesenkt!). Finanziert wird die kV durch einen
minimalen "Aufschlag" auf die allgemeinen Strompreise. Die Gesamtheit
der Stromtarifkunden kommt also dafür auf, dass die kV an die ökologisch
bewussten Investoren von PV-Anlagen ausgezahlt werden kann.
Bis zum Inkrafttreten des EEG im Frühjahr 2000 wurde eine freiwillige kostendeckende Vergütung für Solarstrom nur von wenigen Städten in Deutschland gezahlt. In Lippe boten von den insgesamt 16 lippischen Städten und Gemeinden nur Lemgo und Blomberg die kV an! Die Einführung der kV in Blomberg ging übrigens auf einen entsprechenden Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion zurück. Einen Überblick über die Einführung der kV in Deutschland bietet der Solarförderverein Aachen. Die kV in Blomberg lag bei ihrer Einführung im Jahre 1996
bei 1,17 DM/kWh, also um ca. 1,00 DM höher als die damalige
normale Einspeisevergütung von 0,17 DM/kWh zum Beispiel für
Windstrom. Es gab allerdings eine Obergrenze, bis zu der die kV auf diese Weise gefördert werden durfte. Diese Obergrenze lag in Blomberg bei 50 kWp PV-Einspeiseleistung. In Blombergs Kernstadt sind durch 9 PV-Anlagen von Privatleuten und 2 PV-Anlagen einer GbR bereits 42 kWp für die kV in Anspruch genommen (Stand: März '99). Bei der neuen Regelung durch das EEG ab dem Jahr 2000 gibt es eine solche Obergrenze nicht. Es spricht also nichts dageben, auf jedem Hausdach eine PV-Anlage zu installieren. Vor allem bei Neubauten bietet sich das an. |
Warum gab (und gibt) es überhaupt eine derartig hohe Vergütung von Solarstrom? Nun, die Stromerzeugung mittels PV-Anlagen ist im Vergleich zu anderen regenerativen Energietechnologien immer noch relativ teuer und bedarf daher noch einer besonderen Förderung. Um den angestrebten Fördereffekt zu erreichen, liegt die kV in Höhe von 0,99 DM/kWh darum beispielsweise deutlich über der vorgeschriebenen Einspeisevergütung von ca. 0,17 DM/kWh für die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen.
Sinn der Förderung ist unter anderem, dass PV-Anlagen stärker nachgefragt werden als in der Vergangenheit. Die dadurch realisierten höheren Stückzahlen verbilligen das Produkt – ein simpler Marktmechanismus. Überspitzt formuliert: Ziel der kV ist es letztlich, die kV überflüssig zu machen! In den Folgejahren wird die Vergütung darum für Neuanlagen kontinuierlich abgesenkt, um der Senkung der Marktpreise Rechnung zu tragen.
Gesetzt den Fall, Sie möchten in Blomberg eine PV-Anlage bauen. Wenden Sie sich in diesem Fall einfach an den für Sie zuständigen Stromversorger, um die kV in Höhe von 0,99 DM/kWh zu beantragen:
Sehr günstige Darlehen für PV-Anlagen werden z. B. im Rahmen des sog. "100.000-Dächer-Programms" der rot-grünen Bundesregierung angeboten. Anträge dafür gibt's bei Ihrer Hausbank. Infos gibt es auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Achtung: Um ihre eigenen (teureren) Kredite "loszuwerden", raten Banken oft vom KfW-Kredit ab!