Städtische Umweltförderprogramme - Stadt Blomberg

Förderobjekt

Finanzielle Vorteile

Bemerkungen

Brennwertgeräte (Gas) 

  • Zuschuss von 250 €  pro Anlage
  • Zuschuss von 50% der Kosten, max. 160 €, für den Ausbau der Altanlage (Öltanks).
  • Reduzierte Energiebezugskosten gegenüber konventionellen Gasheizungen (mind. 10%).
  • Einsparung von Schornsteinfegergebühren (keine Kehrgebühr, nur einmal jährlich Überprüfung der einwandfreien Gebrauchsfähigkeit!).

Es wird nur im Altbestand gefördert (also nicht bei Neubauten!); die Westf. Ferngas AG (WFG) kauft das in den Tanks noch vorhandene Restöl zurück.

Gefördert wird nur bei Umstellung auf Gas bzw. bei Ersetzen der alten Gasheizungsanlage im Versorgungsgebiet der BVB, also nicht in den Ortsteilen.

Neu seit 01.09.01: Zuschuss von 100 € für die Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas.

 

Der Zuschuss von 100 € für die Umstellung auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.09.01 bis 30.09.02.

 

 

Kontakt: BVB

Haushaltsgeräte (nur besonders energiesparende!)

Reduzierte laufende Stromkosten.

Kaufbeleg für das neue und Entsorgungsnachweis für das alte Gerät muss beigebracht werden. Förderfähig ist max. 1 Gerät pro Haushalt und Jahr. Maßgeblich für die Bezuschussung ist die aktuelle Liste besonders energiesparender Geräte bzw. die Energieeffizienzklasse des Gerätes.

Zuschuss von 10% der Kaufsumme, max. 100,- DM pro Gerät.

Hinweis:
Dieses Förderprogramm wurde nach der Kommunalwahl 1999 von der neuen Mehrheit von SPD/FDP gestrichen. Weder in der Kernstadt noch in den Ortsteilen werden solche Geräte jetzt gefördert!

Regenwassernutzungsanlagen

Reduzierte Frischwasser/Abwassergebühren.

Eigenleistung wird mit 15,-DM/Std., max. 300,- DM separat gefördert. 

Zuschuss von 20% der förderfähigen Kosten, max. 500,- DM/cbm bzw. 2000,- DM pro Anlage

Hinweis:
Dieses Förderprogramm wurde im Mai 2000 von der neuen Mehrheit von SPD/FDP gestrichen!

Solaranlagen thermisch (Warmwasserzeugung)

Reduzierte Energiebezugskosten (Gas/Öl/Strom) 

Kontakt: städtischer Energieberater

Zuschuss von 360,- DM/qm Kollektorfläche, max. 3.500,- DM pro Anlage 

Solaranlagen photovoltaisch (Stromerzeugung) 

Sie "verkaufen" Ihren selbsterzeugten Strom an die BVB zu einem höheren Preis, als Sie selber Strom von BVB beziehen. 

Sie schließen einen Vertrag mit den BVB ab, der Ihnen für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren die einmal festgelegte Einspeisevergütung garantiert. Die Einspeisevergütung wird jährlich für "Neueinsteiger" aktualisiert, da sich die Marktpreise für Solaranlagen ständig nach unten bewegen. 

kostendeckende Einspeisevergütung (1,17 DM/kWh in 1996, 1997, 1998) 
(0,95 DM/kWh in 1999)

Hinweis:
Die rot-grüne Bundesregierung hat inzwischen mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Vergütung für Solarstrom in Höhe von 0,99 DM/kWh flächendeckend eingeführt.

Kontakt: BVB

Wärmedämmung / Schalldämmung bei Wänden/Dächern/Fenstern 

Deutlich reduzierte Energiebezugskosten (Gas/Öl/Strom). Mit Wärmedämmungsmaßnahmen kann man im Gebäudebestand die größten Energieeinsparungen im Verhältnis zum Kapitaleinsatz erreichen! 

Nur im Altbestand wird gefördert (Bauantrag bis 1.11.77, also nicht bei Neubauten!). Eigenleistung wird mit 15,- DM/Std., max. 300,- DM separat gefördert. Obacht: Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln nicht möglich! 

Zuschuss abhängig von Art der Dämmung, (bei Fenstern z. B. 25,- DM/qm, K-Wert <= 1,3) max. 1500,- DM/Gebäude. 

Kontakt: städt. Energieberater

Wasserkraftanlagen (Nennleistung von 1 kW bis 40 kW) 

Reduzierte Strombezugskosten; Einspeisevergütung in Höhe von ca. 0,15 DM/kWh

Eigenleistung wird mit 15,- DM/Std., max. 300,- DM separat gefördert. 

Zuschuss zur Standortuntersuchung in Höhe von 40% der Kosten, max. 2000,- DM. Zuschuss zur Anlage in Höhe von 125,- DM/kW installierter Leistung, max. 5000,- DM pro Anlage. 

Kontakt: städt. Energieberater

Windkraftanlagen (Nennleistung von 1 kW bis 100 kW) 

Reduzierte Strombezugskosten; Einspeisevergütung in Höhe von derzeit 0,179 DM/kWh 

Eigenleistung wird mit 15,-DM/Std., max. 300,- DM separat gefördert.

Zuschuss zur Standortuntersuchung in Höhe von 40% der Kosten, max. 2000,- DM. Zuschuss zur Anlage in Höhe von 100,- DM/kW installierter Leistung, max. 5000,- DM pro Anlage.

Kontakt: städt. Energieberater