Förderobjekt |
Finanzielle Vorteile |
Bemerkungen |
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Brennwertgeräte (Gas)
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Es wird nur im Altbestand gefördert (also nicht bei Neubauten!); die Westf. Ferngas AG (WFG) kauft das in den Tanks noch vorhandene Restöl zurück. Gefördert wird nur bei Umstellung auf Gas bzw. bei Ersetzen der alten Gasheizungsanlage im Versorgungsgebiet der BVB, also nicht in den Ortsteilen. |
Neu seit 01.09.01: Zuschuss von 100 € für die Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas. |
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Der Zuschuss von 100 € für die Umstellung auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.09.01 bis 30.09.02. |
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Kontakt: BVB |
Haushaltsgeräte (nur besonders energiesparende!) |
Reduzierte laufende Stromkosten. |
Kaufbeleg für das neue und Entsorgungsnachweis für das alte Gerät muss beigebracht werden. Förderfähig ist max. 1 Gerät pro Haushalt und Jahr. Maßgeblich für die Bezuschussung ist die aktuelle Liste besonders energiesparender Geräte bzw. die Energieeffizienzklasse des Gerätes. |
Zuschuss von 10% der Kaufsumme, max. 100,- DM pro Gerät. | Hinweis: |
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Regenwassernutzungsanlagen |
Reduzierte Frischwasser/Abwassergebühren. |
Eigenleistung wird mit 15,-DM/Std., max. 300,- DM separat gefördert. |
Zuschuss von 20% der förderfähigen Kosten, max. 500,- DM/cbm bzw. 2000,- DM pro Anlage |
Hinweis: |
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Solaranlagen thermisch (Warmwasserzeugung) |
Reduzierte Energiebezugskosten (Gas/Öl/Strom) |
Kontakt: städtischer Energieberater |
Zuschuss von 360,- DM/qm Kollektorfläche, max. 3.500,- DM pro Anlage |
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Solaranlagen photovoltaisch (Stromerzeugung) |
Sie "verkaufen" Ihren selbsterzeugten Strom an die BVB zu einem höheren Preis, als Sie selber Strom von BVB beziehen. |
Sie schließen einen Vertrag mit den BVB ab, der Ihnen für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren die einmal festgelegte Einspeisevergütung garantiert. Die Einspeisevergütung wird jährlich für "Neueinsteiger" aktualisiert, da sich die Marktpreise für Solaranlagen ständig nach unten bewegen. |
kostendeckende Einspeisevergütung (1,17
DM/kWh in 1996, 1997, 1998) (0,95 DM/kWh in 1999) |
Hinweis:
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Kontakt: BVB |
Deutlich reduzierte Energiebezugskosten (Gas/Öl/Strom). Mit Wärmedämmungsmaßnahmen kann man im Gebäudebestand die größten Energieeinsparungen im Verhältnis zum Kapitaleinsatz erreichen! |
Nur im Altbestand wird gefördert (Bauantrag bis 1.11.77, also nicht bei Neubauten!). Eigenleistung wird mit 15,- DM/Std., max. 300,- DM separat gefördert. Obacht: Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln nicht möglich! |
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Zuschuss abhängig von Art der Dämmung, (bei Fenstern z. B. 25,- DM/qm, K-Wert <= 1,3) max. 1500,- DM/Gebäude. |
Kontakt: städt. Energieberater |
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Wasserkraftanlagen (Nennleistung von 1 kW bis 40 kW) |
Reduzierte Strombezugskosten; Einspeisevergütung in Höhe von ca. 0,15 DM/kWh |
Eigenleistung wird mit 15,- DM/Std., max. 300,- DM separat gefördert. |
Zuschuss zur Standortuntersuchung in Höhe von 40% der Kosten, max. 2000,- DM. Zuschuss zur Anlage in Höhe von 125,- DM/kW installierter Leistung, max. 5000,- DM pro Anlage. |
Kontakt: städt. Energieberater |
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Windkraftanlagen (Nennleistung von 1 kW bis 100 kW) |
Reduzierte Strombezugskosten; Einspeisevergütung in Höhe von derzeit 0,179 DM/kWh |
Eigenleistung wird mit 15,-DM/Std., max. 300,- DM separat gefördert. |
Zuschuss zur Standortuntersuchung in Höhe von 40% der Kosten, max. 2000,- DM. Zuschuss zur Anlage in Höhe von 100,- DM/kW installierter Leistung, max. 5000,- DM pro Anlage. |
Kontakt: städt. Energieberater |