Antrag des Bundesvorstandes an die BDK in Rostock am 24.11.01
Internationalen Terrorismus bekämpfen, in kritischer Solidarität handeln, die rot-grüne Koalition fortsetzen
Der Deutsche Bundestag hat am 16.11.2001 mit der Mehrheit von 336 Stimmen beschlossen, dem Einsatz deutscher bewaffneter Kräfte im von der UNO mandatierten Kampf gegen den internationalen Terrorismus zuzustimmen und zugleich dem Bundeskanzler das Vertrauen auszusprechen. Um die rot-grüne Koalition nicht in dieser Abstimmung scheitern zu lassen, stimmten mehrere bündnisgrüne Abgeordnete zu, auch wenn sie das Mandat ablehnten. Vier grüne Nein-Stimmen brachten einen Widerspruch zum Ausdruck, den mehr als vier Abgeordnete teilten. Die Mehrheit unserer Bundestagsfraktion stimmte aus der Sache heraus zu. Dies hatte der Bundesvorstand empfohlen, nachdem es gelungen war, die vom Parteirat am 12.11.2001 formulierten Voraussetzungen für eine solche Zustimmung durchzusetzen und in einem gemeinsamen rot-grünen Entschließungsantrag des Bundestages zentrale politische Ziele des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus festzuschreiben.
Dass der Kanzler die Abstimmung über die Bereitstellung von Bundeswehreinheiten mit der Vertrauensfrage verband, war nach der Verfassung möglich, aber weder unvermeidlich noch in der Wirkung Vertrauen fördernd. Es nicht nur von sehr vielen in unserer Partei, sondern auch von einem großen Teil der Bevölkerung als Zumutung empfunden worden. Hätte es zwei getrennte Abstimmungen gegeben, wäre die Vertrauensfrage trotz der zur Sache vorhandenen Positionsunterschiede von unserer Fraktion einstimmig und einhellig bejaht worden.
Der Bundestagsbeschluss bedeutet nicht nur die Bereitstellung zum Einsatz deutscher Soldaten im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, sondern zugleich eine Einschränkung und Beschränkung. Die Bundesregierung wurde nicht ermächtigt zur Beteiligung an Luftangriffen, zum Einsatz von Bodentruppen, obwohl es wenigstens zu Letzterem Vorstöße aus der Bundeswehr gab. Gegen einen Einsatz im Irak, in Somalia oder anderen Ländern über Afghanistan hinaus gibt es eine wirksame Sperre. Das vom Bundestag beschlossene Mandat erlaubt der Bundesregierung, Sanitätskräfte zur Rettung verwundeter Zivilisten und Soldaten einzusetzen, Lufttransporteinheiten zum Transport ziviler Hilfsgüter und militärischer Geräte, Fuchsspürpanzer zum defensiven Aufspüren von ABC-Waffen, Marineeinheiten zum Schutz ziviler Seeschifffahrt am Horn von Afrika und 100 Mann Spezialkräfte, die Zugriffe ausführen können, um identifizierte mutmaßliche Täter dingfest zu machen und vor Gericht zu bringen. Es geht um humanitäre, um Defensiv- und Schutzfähigkeiten und polizeiähnliche Aufgaben. Dies entspricht den Maßstäben, die der Länderrat beschlossen hat. Repressive Mittel sollen nur eingesetzt werden unter Einbindung in ein politisches Konzept, unter dem Grundsatz der Zielgerichtetheit und Verhältnismäßigkeit, in Übereinstimmung mit der Charta und den Beschlüssen der UNO einschließlich des Rechts auf Selbstverteidigung und unter Vermeidung eines „Kampfes der Kulturen“. Wir begrüßen, dass die Bundestagsfraktion Präzisierungen und Klarstellungen zu dem Mandat durchgesetzt hat. Das gilt für den Täterbezug, für die polizeilich-militärische Verwendung der Spezialkräfte, für örtliche Beschränkung des Einsatzes. Es gilt auch für die Berichterstattungspflicht. Dadurch ist es dem Bundestag möglich, sein verfassungsmäßiges Recht zur Selbstbefassung mit der weiteren Mandatsgestaltung wirksam auszuüben.
Da sich die Lage in Afghanistan sieben Wochen nach Beginn der militärischen Angriffe der USA und Großbritanniens gegen Al Quaida und Taliban für die Menschen positiv entwickelt, wächst die Hoffnung, dass nun in Afghanistan und darüber hinaus politische Lösungen mehr ins Zentrum rücken. Zum ersten Mal seit Jahren besteht die Chance, die wegen Dürre, Bürgerkrieg und Taliban-Regime schlimme humanitäre Situation grundlegend zu verbessern. Aus Sorge vor einer drohenden humanitären Katastrophe und vor den Rückwirkungen eines militärischen Vorgehens, das infolge der Bombardements immer mehr zivile Opfer forderte, in der islamischen Welt sowie aus scharfer Kritik insbesondere am Einsatz international geächteter Streubomben haben wir die USA mehrfach offen kritisiert. Genau so offen nehmen wir jetzt zur Kenntnis, dass der weitgehende Sturz der Taliban nun ermöglicht, den Großteil der Bevölkerung wirksam humanitär zu versorgen und mit dem Neuaufbau des Landes zu beginnen. Die in der kommenden Woche in Bonn stattfindende Afghanistan-Konferenz der UNOsoll eine tragfähige, alle Ethnien einschließende Nach-Taliban-Lösung eröffnen, da eine einseitige Dominanz der Nord-Allianz den Frieden nicht sichern kann. Mit der Wahl des Tagungsortes anerkennt die UNO die besondere, positive Rolle, die Deutschland und insbesondere Außenminister Joschka Fischer bei der Arbeit an einer politischen Lösung für das geschundene Land spielen.
In dem vom Bundestag verabschiedeten Entschließungsantrag haben die vom grünen Länderrat im Oktober formulierten politischen Ziele im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ihren Niederschlag gefunden. Diese Entschließung ist geprägt von der Einsicht, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht allein und auch nicht überwiegend militärisch zu gewinnen ist. Er kann nur gelingen, „wenn vor allem auch politische, ökonomische und humanitäre Maßnahmen ergriffen werden“. Der Bundestag fordert eine Verstärkung der Anstrengungen, um lang schwelende Regionalkonflikte zu lösen. Er spricht sich für eine konsequente zivile Konfliktbearbeitung und Konfliktprävention aus. Er verlangt, „den Ausgleich zwischen Arm und Reich ins Zentrum einer globalen Friedenspolitik zu Rücken“. Er bekennt sich zum Dialog zwischen den Kulturen und mit den Religionen als Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben in multikulturellen Gesellschaften.
Bündnis 90/Die Grünen erwarten, dass diesen Selbstverpflichtungen nun Taten folgen. Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass insbesondere die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden, damit gemeinsam mit der FAO ein gemeinsamer Fonds zur Stärkung ländlicher Räume in den ärmsten Regionen der Welt aufgelegt und gemeinsam mit dem World Food Program die Hilfe für die notleidenden Menschen in Afghanistan und angrenzenden Ländern deutlich aufgestockt werden; damit wirklich substantielle Hilfe für den Wiederaufbau in Afghanistan geleistet werden kann; damit nach langen Jahren endlich das vereinbarte Ziel schrittweise umgesetzt wird, 0,7% des BIP für Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen; damit bei der Konferenz „Financing for Development“ im März 2002 oder beim Johannesburg-Gipfel im September Fortschritte in der Armutsbekämpfung gemacht werden.
Insgesamt kommt die Bundesdelegiertenkonferenz zu folgender Bewertung der Bundestagsabstimmung. Wir respektieren ausdrücklich, dass unsere Abgeordneten in dieser Entscheidung, die Gewissensfragen genau so berührt wie politische Grundsatzfragen, zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Niemand hat sich die Entscheidung leicht gemacht. Wir akzeptieren, dass unsere Abgeordneten mehrheitlich der Bereitstellung von Einheiten der Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zugestimmt haben. Wir halten es für richtig, dass die vorhandene Kritik an dem Einsatz, die in unserer Partei ihren Platz hat, in der Abstimmung zum Ausdruck gebracht wurde. Wir begrüßen, dass von der Bundestagsfraktion gemeinsam zivile Prioritäten im Kampf gegen den internationalen Terrorismus voran gebracht wurden.
Es ist gut, dass die Bundestagsfraktion einen Weg fand, die Entscheidung in der Sache, die Freiheit der Kritik und eine klare Entscheidung für die Koalition zu verbinden. Wir würdigen die Haltung aller, die das mit ermöglicht haben, obwohl sie persönlich anderer Meinung gewesen sein mögen. Unsere Antwort auf die Frage nach der Koalition ist eindeutig: Bündnis 90/Die Grünen wollen die rot-grüne Koalition fortsetzen, weil sie gut ist für die Menschen und für dieses Land. Der SPD sagen wir: Wir sind ein fairer Partner und wir erwarten faire Partnerschaft.
Die rot-grüne Koalition hat Erfolge aufzuweisen, die von Klimaschutzprogramm und Energiewende über das Einleiten der Agrarwende, Staatsangehörigkeitsrecht und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bis zu unseren jüngsten Erfolgen beim Bundesnaturschutzgesetz und der Einwanderungspolitik reichen. Wir Grüne können selbstbewusst sagen: vieles von dem, das der Kanzler bei seinem Parteitag als Erfolg gefeiert hat, bis hin zur Haushalts- und Steuerpolitik, hätte es ohne uns nicht gegeben. Ebenso wichtig wie die bisherigen Erfolge ist, was wir noch vorhaben. In der laufenden Legislaturperiode wollen wir noch das Atom-Ausstiegsgesetz beschließen, die Anerkennung geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung erreichen, ethische Grenzziehungen bei den Entscheidungen zur Gentechnik sichern und zusätzliche grüne Anstöße für eine energischere Politik gegen die Massenerwerbslosigkeit setzen. Wir haben noch viel vor. Nur mit uns Grünen wird es die Umsetzung des Atomausstiegs und aktive Klimapolitik samt Fortentwicklung der Ökosteuer, die Abschaffung der Wehrpflicht, die Verkehrswende und Lärmbekämpfung, mehr Geld für Kinder und ihre Bildung, die Durchsetzung der Agrarwende und die Neuordnung der sozialen Sicherung mit Einführung einer Grundsicherung geben.
Doch auch aus außenpolitischer Verantwortung wollen wir dieses Land nicht der heutigen Opposition überlassen. Grüne Außenpolitik setzt auf eigenständige Perspektiven.
Sie setzt auf eine neue Friedenspolitik für das 21. Jahrhundert. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sie angesichts der Gefahren privatisierter Gewalt die Stärkung der UNO, die Universalität der Menschenrechte, Gewaltprävention und zivile Konfliktbearbeitung sowie die Geltung des Rechts in den internationalen Beziehungen ins Zentrum rückt. Wir wissen, dass sich Gewalt als ultima ratio leider nicht immer ausschließen lässt. Wir anerkennen das Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der UNO. Die Bundeswehr darf aber nicht im Kontext klassischer Interventionen eingesetzt werden. Dagegen kann sich die Bundeswehr an internationalen Einsätzen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens, die mit einem Mandat der Vereinten Nationen durchgeführt werden, beteiligen. Bündnis 90/Die Grünen bleiben eine militärkritische Partei mit hoher Friedenskompetenz.
Grüne Außenpolitik setzt sich auch ein für eine andere, positive Gestaltung der Globalisierung. Es gilt, neue internationale Ordnungsstrukturen zu schaffen, die der wirtschaftlichen Globalisierung ökologische, soziale und menschenrechtliche Leitplanken setzen. Eine internationale Strukturpolitik ist dafür notwendig.
Grüne Außenpolitik setzt auf die Stärkung Europas, auf machtpolitische Selbstbeschränkung und internationale Einbindung statt auf machtpolitische Sonderwege, auf Hegemonie oder auf Nationalismus.
Grüne Außenpolitik setzt im transatlantischen Verhältnis auf enge und gute Beziehungen zu den USA. Bei allen Differenzen und Auseinandersetzungen setzen wir auf die freundschaftliche Haltung der kritischen Solidarität.
Wir Grüne folgen der Vision einer Völkergemeinschaft weltoffener Demokratien. Die weltweite Betroffenheit, die durch die terroristische Gewalt des 11. September ausgelöst wurde, hat deutlich gemacht, wie sehr die Welt, in der wir leben, real zu einer Weltgesellschaft zusammenwächst. Mit unserem Einsatz für die Förderung von Menschenrechten, Demokratie, Toleranz und internationaler Gerechtigkeit tragen wir dazu bei, dem Terrorismus den Boden zu entziehen. Wir setzen auf die Perspektive einen „Weltinnenpolitik“ mit der Eingrenzung der Gewalt durch internationale Herrschaft des Rechts. Der gemeinsame Kampf der Staaten und Völker gegen den Terrorismus bietet die Chance, neben dem Selbstverteidigungsrecht der Entwicklung internationalen Rechts einschließlich entsprechender Sanktionsgewalt ein erhöhtes Gewicht einzuräumen. Wenn terroristische Aggressoren nicht nur Feinde eines Staates oder Bündnisses sind, sondern der gesamten internationalen Gemeinschaft, dann wird es langfristig möglich sein, sie als Verbrecherorganisationen einem zu schaffenden globalen Rechtssystem zuzuführen. Wir setzen uns mit dieser Perspektive dafür ein, das internationale Recht systematisch weiter zu stärken. Dazu gehört, dass alle Staaten dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten, wie es Joschka Fischer vor der UNO-Generalversammlung auch von den USA gefordert hat,
Es gehört auch zur unverzichtbaren Rolle unserer Partei in der rot-grünen Außenpolitik, klar für Positionen einzutreten, die beim SPD-Parteitag noch nicht einmal zur Abstimmung gestellt wurden: Unsere Solidarität ist nicht gleichbedeutend mit bedingungsloser Unterstützung der US-Militärstrategie. Wir lehnen insbesondere den Einsatz von Streubomben auch bei diesem Kampf gegen den internationalen Terrorismus ab. Die Verhältnismäßigkeit muss gewährleistet sein; der Zweck heiligt nicht die Mittel. Wir wollen den Einsatz von Massenvernichtungswaffen auch weiterhin eindeutig ausgeschlossen sehen. Es darf keine Eskalationsstrategie geben. Das Völkerrecht deckt Rache nicht ab. Die Koalition gegen den Terrorismus muss auch eine Koalition für Humanität sein. Wir halten den gezielten Zugriff auf die mutmaßlichen Täter des 11. September für richtig und nötig, wollen sie aber vor ein Strafgericht gestellt und nicht liquidiert sehen. Es geht nicht um Krieg gegen ein Land, eine Kultur oder eine Religion.
Wir bleiben dabei: Die USA verdienen unsere Solidarität, denn sie wurden angegriffen. Die terroristische Bedrohung der USA und anderer Staaten, auch der Bundesrepublik, hat mit dem 11.9.2001 nicht aufgehört, sondern hält an. Wir stehen in der Verantwortung, bestmöglich für den Schutz der Bevölkerung, der internationalen Sicherheit und den Frieden sowie den Erhalt der offenen Gesellschaft zu sorgen. Wir sind bereit, dies im Rahmen einer breiten internationalen Koalition gegen den Terrorismus zu tun. Verantwortung aber gibt es nicht ohne Eigenständigkeit. Deshalb sind wir für kritische Solidarität. Deshalb treten wir dafür ein, die rechtsstaatliche Demokratie so zu verteidigen, dass nicht ihre eigenen Prinzipien dabei verletzt werden.