Gottfried Staubach
Vors. Umweltausschuß
32825 Blomberg, 11.8.99

Stadtdirektor Dr. Pilgrim
Marktplatz 1
32825 Blomberg
 

Offener Brief
zur räumlichen Situation und Ausstattung des Energie- und Umweltbüros
 

Sehr geehrter Herr Stadtdirektor,

nach dem Umzug des Energie- und Umweltbüros von der Burgstraße ins Alte Amtsgericht habe ich die dortigen Räumlichkeiten in der Nähe des Bürgerbüros in Augenschein genommen.

Leider muß ich Ihnen sagen, daß ich zu meiner Bestürzung kein Umweltbüro vorgefunden habe, sondern eigentlich mehr eine Art "Abstellkammer". Die Tatsache, daß hier vorher die Verkehrsüberwachung untergebracht war, spricht für sich, da diese Mitarbeiter im Normalfall unterwegs und nur punktuell im Büro sind. Aufgrund seiner schlauchartigen, durch Möbel zusätzlich eingeengten Form ist das Dienstzimmer für den Publikumsverkehr bestenfalls ein Provisorium. Es bleibt mir ein Rätsel, wie Umwelt-Exponate und Infomaterial auf derart beengtem Raum vernünftig präsentiert werden sollen.

Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, hat der Sachbearbeiter im Vergleich zum sonstigen Standard in der Verwaltung offensichtlich eine Möbelausstattung "Marke 50er Jahre" mitbekommen. Auch das paßt zur "Abstellkammer". Andere Mitarbeiter der Stadtverwaltung können ihre Kunden in großzügig bemessenen und modern ausgestatteten Räumlichkeiten begrüßen. Das Umweltbüro ist laut Ihrer Pressemitteilung dem Bürgerbüro angegliedert, erscheint jedoch eher als dessen ungeliebter "Wurmfortsatz". Ein durchgängiges inhaltliches Konzept ist nicht erkennbar.

Wenn die Bedeutung, die Sie als Verwaltungsleiter dem Thema "Umweltschutz" beimessen, an den Räumlichkeiten und an der Ausstattung des Umweltbüros gespiegelt wird, dann sprechen die Tatsachen Bände. Ein Aushängeschild für die Blomberger Stadtverwaltung haben Sie damit jedenfalls nicht geschaffen, eher ein abschreckendes Beispiel, wie man es nicht machen sollte.

Ich möchte ausdrücklich betonen, daß meine Kritik ausschließlich von meinem persönlichen Eindruck herrührt und nicht etwa durch den Mitarbeiter selbst ausgelöst wurde. Im übrigen gebietet es Ihre Fürsorgepflicht als Dienstvorgesetzter, Ihren Mitarbeitern vernünftige Arbeitsbedingungen zu bieten.

Ich darf abschließend meiner Hoffnung Ausdruck geben, daß für das Umweltbüro bald eine angemessenere Lösung gefunden wird, die sowohl den Bedürfnissen der Kunden als auch des Mitarbeiters besser entspricht.

Mit freundlichen Grüßen
gez. G. Staubach