In der Ratssitzung am 28.10.99 wurde der alte Beschluß zum Mindestbehältervolumen durch die große Koalition der Neuen Mitte aus SPD/FDP und FBvB gekippt.
Es wurde beschlossen:
"Die Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestbehältergröße bei Abfalltonnen für Restmüll wird nicht vorgeschrieben. ... ... Das Behältervolumen beginnt bei 40 Litern. Die Abfuhr des Restmülls erfolgt einmal im Monat."
Schon bei der Beratung hatten wir nachdrücklich davor gewarnt und ausführlich aus mahnenden Schreiben zitiert
Der Stadt Blomberg (Adressat: BM Dr. Pilgrim) liegt nunmehr ein Schreiben der Firma Tönsmeier Entsorgung vor.
Darin wird seitens des Entsorgers vor der Einführung der Gefäßgröße MGB 40 l gewarnt. Es seien in einer anderen Kommune bislang nicht nur technische Probleme aufgetreten, vielmehr seien auch Fälle von Manipulation bekannt geworden. Ferner wird in dem Schreiben befürchtet, dass ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf die gebührengünstigste Gefäßgröße durch den Bürger gewählt wird.
Die Firma Tönsmeier sieht, wie unsere Fraktion ebenfalls dargestellt hat, Gefahren für die Umwelt durch wilde "Deponien" oder Verbrennen in Gärten.
Des weiteren weist Tönsmeier anhand der auch uns bekannten Zahlen für Blomberg nach, dass aufgrund der bisherigen Messungen eine Reduzierung der Gefäßgröße auf 40 l völlig unrealistisch ist.
Für die Fraktion Bündnis 90/Grüne gilt nach wie vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Grüne wird prüfen,
inwiefern aufgrund der vorgebrachten Argumente des Entsorgers eine erneute
Beratung in den Gremien der Stadt notwendig geworden ist.