Bündnis 90 / DIE GRÜNEN fordern zügige Umsetzung des städtischen Energiekonzeptes durch Nutzung von Sondermitteln des Landes (20.10.97)

Ein warmer Geldregen geht auf die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hernieder. Die Energieagentur NRW in Wuppertal gab Anfang Oktober bekannt, daß für die Umsetzung kommunaler Energiesparmaßnahmen jede Kommune des Landes mit einem Sockelbetrag von 30.000,- DM plus einem "Zuschlag" von 0,40 DM pro Einwohner bedacht wird. Für Blomberg würde sich ein Betrag von insgesamt 37.000,- DM ergeben, wenn dabei eine Einwohnerzahl von 17.500 zugrundegelegt würde.

Nach Meinung von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN ist dieses Sonderförderprogramm eine einmalige Chance, an der weiteren konsequenten Umsetzung des städtischen Energiekonzeptes zu arbeiten. Sie stellten daher jetzt den Antrag, daß die Verwaltung so bald wie möglich konkrete Vorschläge erarbeiten soll, wie die der Stadt Blomberg zustehenden Sondermittel in Höhe von ca. 37.000,- DM möglichst effektiv für Energiesparmaßnahmen im kommunalen Gebäudebestand eingesetzt werden können.

Vorzugsweise sollten aus dem seit längerem vorliegenden Energiekonzept der Stadt solche Maßnahmen ausgewählt werden, die ein schnelles "Return on Investment" versprechen, d. h. in erster Linie dort, wo Energieeinsparungen in den Folgejahren am stärksten den städtischen Haushalt entlasten. Beispiele: Schulzentrum, Rathaus, Grundschule im Paradies, also die großen "Energiefresser" im Gebäudebestand.

Die Landesmittel können noch in diesem Jahr als pauschalierte Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 1997 in Anspruch genommen werden. Das Know-how der Energieagentur NRW kann bei der Projektplanung und -realisierung für unentgeltliche Initialberatungen in Anspruch genommen werden.

Die Auflage des Sonderförderprogramms der Landesregierung gibt der Stadt die einmalige Chance, die Realisierung des Blomberger Energiekonzeptes ein deutliches Stück voranzutreiben, ohne daß auch nur eine "müde Mark" städtischer Eigenmittel eingesetzt werden müssen. Die Stadt kommt außerdem damit ihrer eingegangenen Selbstverpflichtung im Rahmen der Mitgliedschaft im Klimabündnis nach (CO2-Reduktion durch verminderten Energiebedarf!).