Die Ökologische Steuerreform – Einstieg und Fortführung

Ziel der Bundesregierung ist es, durch die Ökologische Steuerreform zum Energiesparen anzuregen, erneuerbare Energien zu fördern – beides ganz zentral für den globalen Klimaschutz –, sowie Arbeitsplätze zu schaffen. Nach dem Einstieg in die Ökologische Steuerreform im Jahr 1999 ist daher die Fortführung bis mindestens zum Jahr 2003 beschlossen worden.

Fossile Energien sind ein knappes und endliches Gut. Die Preise für ihre Nutzung sind mittel- bis langfristig zu niedrig. Sie spiegeln nur einen Teil ihrer "wahren" Kosten wider. Sie bieten daher zu wenig Anreize, vorhandene Energiesparpotentiale auszuschöpfen, erneuerbare Energien stärker auszubauen sowie energiesparende und ressourcenschonende Produkte und Produktionsverfahren zu entwickeln und in breitem Maße anzuwenden. Demgegenüber belasten zu hohe Lohnnebenkosten, insbesondere Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Daher wird die steuerliche Last vom Faktor Arbeit genommen und auf den Faktor Umweltverbrauch verlagert. Konkret werden Energiesteuern eingeführt bzw. in kleinen, aber berechenbaren Schritten erhöht und Sozialabgaben gesenkt. Die Ökologische Steuerreform ist damit insgesamt aufkommensneutral, weil ihr Ertrag durch Senkung anderer Abgaben wieder an die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben wird. Mit dieser über die Legislaturperiode hinausgehenden Maßnahme schafft die Bundesregierung verlässliche Rahmenbedingungen für Investitions- und Kaufentscheidungen.

Auf diesem Wege wird eine historische Kehrtwende in der Steuerpolitik eingeleitet, die bisher die Mineralölsteuer nur zu fiskalischen Zwecken erhöhte, aber gleichzeitig auch die Löhne immer stärker mit Sozialabgaben belastete. Die von diesem Richtungswechsel ausgehende Signalwirkung ist nicht nur eine wichtige Grundlage, um den Klimaschutz voranzubringen. Da Energieeinsparung im wesentlichen arbeitsintensive Tätigkeiten bedingt (Wärmedämmung; Entwicklung, Produktion, Installation und Wartung neuer Effizienztechnologien mit entsprechenden Exportchancen) trägt die Ökologische Steuerreform auch zur Verringerung der Arbeitslosigkeit bei.

Mit dem Einstieg und der Fortführung der Ökologischen Steuerreform folgt Deutschland den Empfehlungen der Europäischen Kommission und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Deutschland schließt sich dem Beispiel anderer EU-Staaten wie Dänemark, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden und Großbritannien an und trägt damit auch zur Harmonisierung der Steuern innerhalb Europas bei.

Mit dem Gesetz zum Einstieg in die Ökologische Steuerreform wurde Energie ab dem 01. April 1999 bereits teurer. So wurde die Mineralölsteuer

  1. auf Kraftstoffe um 6 Pfennige je Liter
  2. auf leichtes Heizöl um 4 Pfennige je Liter
  3. auf Gas um 0,32 Pfennige je Kilowattstunde

erhöht. Zudem wurde eine Stromsteuer in Höhe von 2 Pfennigen je Kilowattstunde eingeführt.

Gleichzeitig wurden die Beitragssätze zur Rentenversicherung, und damit die Lohnnebenkosten, um 0,8 Prozentpunkte, jeweils zur Hälfte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, gesenkt. So verringern sich für Arbeitgeber die Lohnzusatzkosten und Arbeitnehmer erhalten mehr Nettolohn.

Das Gesetz zur Fortführung der Ökologischen Steuerreform, das am 11. November 1999 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist, sieht eine ansteigende Besteuerung in vier weiteren Schritten ab dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2003 vor. Es sieht im einzelnen vor:

Die Erhöhung der Mineralölsteuer

  1. auf Kraftstoffe um 6 Pfennige pro Liter zum jeweils 01.01. der Jahre 2000 bis 2003; mit einer zusätzlichen Besteuerung von 3 Pfennig pro Liter auf nicht schwefelarme Kraftstoffe (Schwefelgehalt von über 50 ppm = parts per million) ab dem 01.11.2001, ab dem 01.01.2003 wird dieser Grenzwert auf 10 ppm abgesenkt (schwefelfreie Kraftstoffe)
  2. auf schweres Heizöl um einmalig 0,5 Pfennige pro Kilogramm zum 01.01.2000

Die Erhöhung der Stromsteuer um 0,5 Pfennig je Kilowattstunde zum jeweils 01.01. der Jahre 2000 bis 2003.

Schwefelarme bzw. -freie Kraftstoffe senken die Emissionen des Verkehrs deutlich und ermöglichen die Entwicklung und den Einsatz einer wesentlich sparsameren Motorentechnologie. Die Anforderungen der EU zur Senkung des Schwefelgehalts (50 ppm ab dem Jahr 2005) werden damit bereits 2001 umgesetzt und ab dem Jahr 2003 deutlich unterschritten. Durch die frühzeitige Ankündigung werden diese Kraftstoffe dann in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Sie können ganz ohne technische Veränderungen von jedem Autotyp genutzt werden.

Die grundsätzliche Struktur der Besteuerung und die Sonderregelungen bleiben in der zweiten Stufe zunächst erhalten. Für das Produzierende Gewerbe sowie für die Forst- und Landwirtschaft (ab dem Jahr 2000 neu aufgenommen werden Teichwirtschaft, Fischzucht und Behindertenwerkstätten) gilt weiterhin ein ermäßigter Steuersatz von 20 % des Regelsteuersatzes, sofern der Sockelbetrag von DM 1.000 je Energieträger (maximal 2 x DM 1.000) überschritten wird. Alle anderen Wirtschaftszweige wie Handel und Dienstleistungen unterliegen dem vollen Steuersatz. Ausschließlich für das Produzierende Gewerbe besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen Nettobelastungsausgleich zu beantragen. Sofern also die Belastungen durch die erhöhten Steuersätze (ohne Berücksichtigung der Mineralölsteuern auf Kraftstoffe und auf schweres Heizöl) die Entlastungen durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge um das 1,2fache übersteigen, erhalten Unternehmen auf Antrag den darüber hinausgehenden Betrag in vollem Umfang zurückerstattet. Der Wettbewerbssituation energieintensiver Unternehmen wird damit in umfassendem Maße Rechnung getragen. Eine Verlagerung von Produktionsstandorten ins Ausland, sofern noch ohne hohe Energiesteuern, kann ausgeschlossen werden. Angesichts der ökologischen Zielsetzung und der weitgehenden Steuerbefreiung der Wirtschaft ist die Anreizwirkung aber sorgfältig im Auge zu behalten. Derzeit werden daher diskutiert, z.B. ein Energieaudit einzuführen bzw. die Besteuerung an der Energieintensität der Prozessenergie festzumachen.

Der gesamte öffentliche Personennahverkehr (Linienbusse, Schulbusse, Bahnen und Sammeltaxis) muss ab dem Jahr 2000 nur den halben Steigerungssatz der Mineralölsteuer auf Kraftstoffe zahlen (3 Pfennige je Liter p.a.). Der öffentliche Schienenverkehr (Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbusse, S- und U-Bahn, Schwebebahn) wird aus ökologischen Gründen nach wie vor mit einem auf 50 % ermäßigten Stromsteuersatz begünstigt. Der Steuersatz für Erdgaseinsatz im Verkehrsbereich bleibt weiterhin bis mindestens zum Jahre 2009 deutlich ermäßigt gegenüber dem Steuersatz auf Diesel und Benzin.

Nachtspeicherheizungen, die vor dem 01.04.1999 installiert wurden, werden aus sozialen Gründen nur mit dem halben Steigerungssatz belastet.

Um effizienten Technologien einen Wettbewerbsschub zu geben, werden Kraftwerke der Kraft-Wärme-Kopplung (gemeinsame Produktion von Strom und Wärme) mit einem Monatsnutzungsgrad ab 70 % von der bestehenden Mineralölsteuer vollständig ausgenommen. Durch die Umstellung von Jahres- auf Monatsnutzungsgrad profitieren z.B. Stadtwerke, die ihre Wärme überwiegend nur im Winter absetzen können.

Hocheffiziente Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke (GuD) mit einem elektrischen Wirkungsgrad ab 57,5 %, die nach dem 31.12.1999 fertiggestellt werden und in Betrieb gehen, werden für zehn Jahre ab Inbetriebnahme von der bestehenden Mineralölsteuer vollständig ausgenommen. Fast im gesamten europäischen Ausland wird der Energieeinsatz zur Stromerzeugung überhaupt nicht versteuert. Deutschland beseitigt daher diese Wettbewerbsverzerrung und trägt so den veränderten Bedingungen in einem liberalisierten Strommarkt Rechnung. So wird insbesondere auch ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Kohle und Kernbrennstoffen beseitigt, die beide unversteuert zur Stromproduktion verwendet werden dürfen. GuD-Kraftwerke können wesentlich dazu beitragen, Ersatzkapazitäten für Atomkraftwerke bereitzustellen.

Die bisherige Leistungsgrenze von 0,7 Megawatt (MW) je Anlage für die Befreiung von der Stromsteuer für den Selbstverbrauch von Eigenerzeugern wird auf 2 MW angehoben. Die Steuerbefreiung für Contracting-Modelle wird entsprechend angepasst. Dies stellt einen wichtigen Anreiz für effiziente und dezentrale Energieversorgung, z.B. in Form von Blockheizkraftwerken, dar. Darüber hinaus wird die Befreiung von der Steuer auf Strom aus erneuerbaren Energieträgern zur Eigenerzeugung durch eine Aufhebung der Leistungsgrenze (bisher 0,7 MW) bzw. bei Wasserkraft eine Anhebung der Leistungsgrenze von bisher 5 auf 10 MW je Anlage deutlich erweitert. Zudem ist Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird, von der Stromsteuer befreit.

Im Rahmen des gesamten Sparpakets der Bundesregierung ist zudem die Gasölbeihilfe für die Landwirtschaft (steuerlich begünstigter Einsatz von Diesel in landwirtschaftlichen Maschinen) von bisher 41,15 Pfennigen je Liter auf 30 Pfennige je Liter und auf maximal 3000 DM p.a. je Betrieb ab dem Jahr 2000 reduziert worden. Mit diesem Schritt ist – unabhängig von der Ökologischen Steuerreform – auch der Einstieg in den Abbau von ökologisch kontraproduktiven Subventionen gelungen.

Die Einnahmen der Ökologischen Steuerreform werden vollständig an die Steuerzahler zurückgegeben. Der allergrößte Teil der Einnahmen dient der schrittweisen Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf unter 19 Prozentpunkte. 200 Mio. DM pro Jahr, mit dem Anstieg der Stromsteuereinnahmen anwachsend, werden zur Förderung erneuerbarer Energien verwendet.

Es folgt eine Übersicht über die erwarteten Einnahmen und die voraussichtliche Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge durch die Ökologische Steuerreform:
 

Jahr

Einnahmevolumen

Absenkung gegenüber 1998

1999

8,4 Mrd. DM

0,8 Prozentpunkte

2000

17,4 Mrd. DM

0,9 Prozentpunkte

2001

22,8 Mrd. DM

1,2 Prozentpunkte

2002

28,1 Mrd. DM

1,5 Prozentpunkte

2003

33,5 Mrd. DM

1,8 Prozentpunkte

Gesetzestexte zur Ökologischen Steuerreform sind im Internet zu finden unter http://www.bundestag.de bzw. http://www.bundesfinanzministerium.de, Anträge zur Förderung erneuerbarer Energien und von Energiesparmaßnahmen können unter http://www.bmwi.de, http://www.bawi.de bzw. http://www.kfw.de heruntergeladen werden.


Bundesministerium für Umwelt: Art.-Nr.: 2201; Stand: Januar 2000