LZ vom Donnerstag, 16.10.2008

Unerwünschtes Flugobjekt

Stadt denkt nach Feuerwehreinsatz über Himmelslaternen-Verbot nach

Bad Salzuflen (tis). Ein Verbot so genannter "Himmelslaternen" erwägt die Stadt. Im Sommer war ein solcher Lampion brennend auf einem Dach gelandet und hatte 40 Feuerwehrmänner auf den Plan gerufen. Unter Zugzwang sieht sich die Verwaltung, die nur noch bis zum Frühjahr abwarten möchte, ob die zuständige Bezirksregierung tätig wird.

Ansonsten müsse Salzuflen gegebenenfalls auf eigene Faust vorangehen, meint Armin Weißing, zuständiger Fachbereichsleiter für Ordnungsfragen. Der Grund: der in der Umgebung bislang einzige Feuerwehreinsatz aufgrund einer "Skylaterne" außer Kontrolle. Im August hatte ein Rentner an der Wasserfuhr abends einen brennenden Ballon auf einem Hausdach entdeckt. Auf den Dachziegeln richtete die Papierhülle in Flammen zwar keine ernsten Schäden an, doch da der Senior einen Brand vermutete, rückte die Feuerwehr aus. "Das wurde als Wohnhausbrand gemeldet, daher waren wir mit 40 Leuten vor Ort", so Stadtbrandinspektor Rüdiger Dittmann.

Hinzu kommt laut dem Fachdienstleiter Ordnungswesen Gerhard Bellin, dass sich Anfragen häufen. Pro Woche habe zuletzt mindestens ein Bürger nachgehakt, ob es erlaubt ist, die Flugkörper steigen zu lassen. Dies geschieht per warmer Luft , für die Baumwoll- oder Papierbrennstoff sorgt; die Außenhaut der Laternen ist aus Papier. "Wir können davor nur warnen", unterstreicht Weißing. Schließlich könnten die Laternen selbst bei schwachem Wind zwei Kilometer weit fliegen. Der Landepunkt? Ungewiss. Im Normalfall seien die Lampions zwar abgebrannt wenn sie herunterkämen, aber eben nicht immer – siehe Wasserfuhr.

"Auf einem nicht abgeernteten Feld ist ein Flächenbrand möglich", schätzt Dittmann das Risiko ein. In Witten war 2007 ein Wintergarten ob eines "Himmellampions" abgebrannt, weiß Hans-Werner Lange, Leiter der Polizeiwache.

Mit dem Thema beschäftigt ist bereits die für die Luftaufsicht zuständige Bezirksregierung in Münster. Thomas Drewitz von der Pressestelle vermochte aber auf LZ-Nachfrage nicht einzuschätzen, ob seine Behörde bis zum Frühjahr entscheide. Diese Frist – vor der nächsten Trockenperiode – hat sich das Salzufler Ordnungsamt gesetzt. Drewitz verweist auf Gerichtsverfahren, die in den Bezirken Düsseldorf und Köln gegen dortige "Sky-Laternen-Verbote" laufen. "Die Ergebnisse wollen wir abwarten."

Denkbar sei, dass für solche Lampions eine Erlaubnis bei der Bezirksregierung Pflicht werde. Bis zu einer Reaktion aus dem Münsterland werde die Bezirksregierung einem Salzufler Alleingang nicht im Wege stehen, so der Sprecher. Ordnungsamtschef Armin Weißing bringt ein begrenztes Verbot ins Gespräch – beispielsweise für den Innenstadtbereich und darüberhinaus während der Erntezeit.