LZ vom Mittwoch, 15.09.04:

Marktkauf: Händler wollen Abriss

Gerichtsentscheid steht noch aus

Blomberg (sb). In zwei Wochen eröffnet der neue Marktkauf am Schmuckenberger Weg. Doch die Blomberger Einzelhändler laufen weiterhin Sturm gegen den Verbrauchermarkt vor den Stadttoren. Mehr noch: Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Westecker, der derzeit neun Geschäftsleute vertritt, schließt nicht aus, dass das gerade errichtete Marktkauf-Gebäude wieder abgerissen werden muss: "Der Investor hat auf eigenes Risiko gebaut, obwohl das Verfahren nicht abgeschlossen ist."

Gestern berichtete Westecker gemeinsam mit den beiden Mandanten Heiner Ewert und Karl-Heinz Weber von einem Normenkontrollantrag, der den Marktkauf auch nach seiner Eröffnung noch gefährden könnte. Prüfen solle das Gericht in dem Verfahren insbesondere, ob die Stadt, die den Markt ermöglicht habe, die aus Sicht der Kläger negativen Auswirkungen auf die Versorgung der Innenstadt hinreichend berücksichtigt habe.

Bereits im März, unmittelbar nach der Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Kreisblatt, hatte der Rechtsanwalt im Auftrag der Einzelhändler das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster angestrengt. Das hat sich seither nicht gerührt. Für Westecker ein Zeichen dafür, dass es sich die Richter mit ihrer Entscheidung nicht gerade leicht machen.

Zwar kennt Westecker noch keinen Fall, in dem auf Grund eines positiv beschiedenen Normenkontrollantrags ein bereits eröffneter Verbrauchermarkt wieder abgerissen werden musste. Dennoch ist er zuversichtlich, Recht zu bekommen. Tendenz der jüngsten Rechtsprechung sei, den innerstädtischen Handel zu schützen, sagt er und belegt das mit Fällen aus Pinneberg, Bad Eilsen und Münster, in denen Märkte auf der "grünen Wiese" durch die Gerichte gestoppt wurden. Ergo hofft er auf eine Entscheidung zugunsten seiner Mandanten auch in Blomberg.

Harald Wagner vom Bauamt der Stadt sieht dem Ausgang des Verfahrens gelassen entgegen. Wenn Bürger mit einem Bebauungsplan nicht einverstanden seien, hätten sie zwar die Möglichkeit, dagegen im Rahmen des Normenkontrollantrags vorzugehen. Für das Projekt am Schmuckenberger Weg sieht er jedoch keine Probleme: "Die Baugenehmigung ist rechtmäßig erteilt worden." Sollten dennoch Mängel im Bebauungsplan festgestellt werden, könnten diese nachgebessert werden.

Frühestens Anfang 2005 rechnet Westecker mit einer Entscheidung aus Münster. Sollte die negativ ausgehen, werde man Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig einlegen, so Ewert: "Wir drehen doch nicht auf halber Strecke um. Wir haben in Blomberg ein Kulturgut zu verteidigen." Übrigens haben auch andere Marktkauf-Gegner noch die Chance, dem Verfahren als Kläger beizutreten.