LZ vom Mittwoch, 15.07.2009

Brennende Hingucker bleiben am Boden

Himmelslaternen: Kaufen ist erlaubt, starten lassen nicht – Feuerwehr erleichtert

Detmold (lif/akh). Sie sind der Partygag schlechthin gewesen. Mit Wünschen beschrieben, wurden sie auf Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern steigen gelassen. Die Rede ist von Himmelslaternen, die man zwar noch kaufen, aber nicht mehr aufsteigen lassen darf. Die Detmolder Feuerwehr freut sich: eine potenzielle Brandgefahr weniger.

Die „Kong-Ming-Laternen“ bestehen aus einer speziellen Brennpaste und einer nach unten geöffneten Papiertüte. Ähnlich eines Heißluftballons füllt diese sich mit warmer Luft und sorgt für das Aufsteigen des Flugkörpers.

Wie gefährlich die vermeintlichen Glückslaternen sein können, zeigte der Tod eines zehnjährigen Jungen in Siegen, dessen Haus durch eine Kong-Ming-Laterne abbrannte. Zwar gab es nach Auskünften des lippischen Kreisbrandmeisters Karl-Heinz Brakemeier bisher keine ungewollten Feuerspektakel in Detmold, „jedoch fanden meine Feuerwehrkameraden einige verbrannte Laternen in der Landschaft“. Die Gefahr gehe besonders vom leicht entflammbaren Papiermantel aus. Die brennenden Hingucker fliegen oft unkontrolliert kilometerweit und könnten so in Bäumen, Häusern oder Ställen landen.

Daher hat das Innenministerium des Landes die fliegenden Brandstifter nun gebannt: Seit einer Woche dürfen die Kong-Ming-Laternen nicht mehr gestartet werden. Strafen bis zu 1000 Euro sollen abschrecken.

Doch der Verkauf und der Besitz der Himmelslaternen ist nicht verboten, wie Peer Reese vom Ordnungsamt der Stadt Detmold erklärt. Erst das Entzünden und steigen lassen der Laternen seien strafbar. So werden die Laternen auch noch in Detmold in einem Geschäft für 2,50 Euro pro Stück verkauft.

Dennoch ist Karl-Heinz Brakemeier erleichtert: „Gerade jetzt im Sommer gibt es sehr viel Heu und Stroh, das die herunterkommenden Laternen entzünden könnten. Mit diesem Verbot ist diese Gefahr gebannt.“