Die Stadt Blomberg, die Blomberger Versorgungsbetriebe (BVB) und die Abwasserwerke Blomberg (AWB) fördern verschiedene umweltschonende bzw. energiesparende Maßnahmen. Im anschließenden Informationsteil wird die Förderung folgender umweltschonender bzw. energiesparender Maßnahmen näher beschrieben [Anmerkung des Online-Redakteurs: Die ersten 5 Förderprogramme gehen auf Anträge der GRÜNEN zurück und sind mit einem * gekennzeichnet]:
Da sich Förderprogramme ändern können, ist der jeweils aktuelle Stand der Förderung nachzufragen. Die Übersicht am Ende des Informationsblattes gibt Auskunft darüber, bei welchen Stellen weitere Informationen nachgefragt und Förderanträge gestellt werden können. Ein Anspruch auf Fördermittel besteht nicht. Anträge können nur insoweit berücksichtigt werden, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Der Trinkwasserverbrauch pro Bundesbürger beträgt im Durchschnitt ca. 150 Liter pro Tag. Davon entfällt nur ein geringer Teil aufs Kochen und Trinken. Ein großer Teil dieses hochwertigen Trinkwassers wird dabei für Bereiche eingesetzt, für die die Nutzung von Regenwasser vollkommen ausreichend wäre (z.B. für die Gartenbewässerung oder für die Toilettenspülung etc.) Ziel ist es daher, durch die verstärkte Nutzung von Regenwasser den Verbrauch von Trinkwasser zu senken. Durch den verstärkten Einbau von Regenwassernutzungsanlagen soll dieses Ziel erreicht werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert derzeit den Einbau von Regenwassernutzungsanlagen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000,- DM pro Anlage. Die entsprechenden Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Umweltbüro.
Die Nutzung der Sonnenenergie als regenerative Energiequelle trägt durch Verringerung des CO2-Ausstoßes dazu bei, dem globalen Treibhauseffekt entgegenzuwirken und wertvolle Rohstoffe einzusparen. Durch den Einsatz von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung kann dieses Ziel unterstützt werden. Insbesondere in den Sommermonaten wird in der Regel ein besonders hoher Deckungsgrad des Warmwasserbedarfs erzielt, so dass u.U. während dieser Zeit auf eine zusätzliche Wärmequelle verzichtet werden kann.
Die Stadt Blomberg fördert derzeit den Einbau von Solarkollektoranlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 360,- DM pro qm Kollektorfläche bei Flachkollektoren und 640,- DM pro qm Kollektorfläche bei Vakuumkollektoren bis maximal 3.500,- DM pro Anlage zzgl. Eigenleistung. Die entsprechenden Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Darüber hinaus kann - soweit entsprechende Förderprogramme in Kraft sind - auch eine Förderung durch das Land bzw. den Bund oder sonstiger Stellen beantragt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Umweltbüro.
Neben der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung der Sonnenenergie fördert die Stadt Blomberg auch die Errichtung von Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen mit maximal 5.000 DM je Anlage. Die Förderung von Standortuntersuchungen für Wind- und Wasserkraftanlagen mit 40 % der nachgewiesenen gutachterlichen Kosten ist ebenfalls möglich.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Umweltbüro.
Brennwertgeräte ermöglichen aufgrund ihrer Funktionsweise eine bessere Brennstoffausnutzung als herkömmliche Heizkessel. Sie tragen daher zu einer Verringerung des Brennstoffbedarfs bei und helfen wertvolle Rohstoffe einzusparen.
Die Blomberger Versorgungsbetriebe (BVB) fördern den Einbau von Gas-Brennwertgeräten bei einer Umstellung auf Erdgas bzw. bei Erneuerung der vorhandenen Gasheizungsanlagen (keine Neubauten) ausschließlich im Versorgungsgebiet der Blomberger Versorgungsbetriebe mit einem Zuschuss in Höhe von 500,- DM. Darüber hinaus erhält der neue Kunde für die Entsorgung der Altanlage (Öltankausbau) einen Zuschuss von 50% der Ausbaukosten, höchstens jedoch 300,- DM.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Blomberger Versorgungsbetrieben.
Durch Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Außenwänden, Dächern und Fenstern kann der Wärmebedarf eines Hauses z.T. erheblich reduziert werden. Dies führt zu einer Verringerung des Brennstoffbedarfs und trägt durch die Verringerung des CO2-Ausstoßes u.a. zur Eindämmung des globalen Treibhauseffekts bei. Darüber hinaus führen diese Maßnahmen langfristig auch zur Schonung des Geldbeutels.
Die Stadt Blomberg fördert bei Einhaltung bestimmter Kriterien die Durchführung von Maßnahmen zur Wärmedämmung von Gebäuden, für die der Baugenehmigungsantrag bis spätestens zum 01.11.1977 gestellt worden war, mit einem Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Wärmedämmung und beträgt pro Gebäude maximal 1.500,- DM. Die entsprechenden Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Die städtische Förderung kann nicht mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Umweltbüro.
Um einer Absenkung des Grundwasserspiegels vorzubeugen, soll nach Möglichkeit auf die Versiegelung von Zufahrten und Hofflächen verzichtet werden, damit das anfallende Regenwasser auf den eigenen Grundstücksflächen versickern kann und nicht der Kanalisation zugeführt werden muss. Hierzu können verschiedene Pflastersteine eingesetzt werden, die zwar ein Betreten oder Befahren ermöglichen, aber dennoch das Niederschlagswasser versickern lassen. Je nach örtlicher Bodenbeschaffenheit, können auch Versickerungsschächte oder Versickerungsmulden benutzt werden. Ob eine Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser möglich ist, kann nur durch eine Versickerungsberechnung nach ATV-Arbeitsblatt A 138 nachgewiesen werden, wobei bei Flächenversickerung auf einen Nachweis verzichtet werden kann. Inwieweit jeweils die einzelnen Methoden zur Versickerung angewendet werden können und zulässig sind, sollte auf jeden Fall vor Durchführung der Maßnahme abgeklärt werden.
Darüber hinaus kann man durch eine verringerte Flächenversiegelung auch noch Geld sparen, da die Abwasserwerke Blomberg die Regenwassergebühren nach der Größe der versiegelten Fläche bemessen. Unter welchen Voraussetzungen die Abwassergebühren reduziert werden können, ist direkt bei den Abwasserwerken Blomberg zu erfragen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Abwasserwerken Blomberg.
Ziel der Eigenkompostierung mit Hilfe von Kompostern etc. ist die Umwandlung des vor Ort anfallenden organischen Rohmaterials (organische Abfälle) in nachhaltig bodenverbessernde und wachstumsfördernde Stoffe sowie deren Verwertung. Dadurch kann die Verwendung käuflicher Düngemittel reduziert werden, und es entfällt der Transport der organischen Abfälle. Sofern die organischen Abfälle in einem Haushalt ordnungsgemäß entsorgt, z.B. kompostiert werden, ist es möglich, sich auf Antrag von der Pflicht zum Vorhalten einer grünen Tonne befreien zu lassen. In diesem Fall ist eine Reduzierung der Abfallgebühren möglich. Wichtig dabei ist aber, dass auf keinem Fall organische Abfälle über die graue Tonne entsorgt werden.
Weitere Auskünfte zu Abfallgebühren sowie Anträge zur Befreiung von der grünen Tonne erhalten Sie beim Fachbereich 20 - Kämmerei und Finanzen. Weitere Auskünfte zur Kompostierung erhalten Sie beim städtischen Umweltbüro.
In den bebauten Bereichen hat die Begrünung von Fassaden viele Vorteile. Sie schützt im Sommer vor dem sommerlichen "Backofenklima" und im Winter vor Wind und Kälte. Dadurch wird das Kleinklima in direkter Nähe des Gebäudes wesentlich verbessert. Auf diese Weise kann auch auf kleinstem Raum Grün in die Stadt bzw. Bebauung gebracht werden.
Die Stadt Blomberg fördert derzeit die Anpflanzung von Kletterpflanzen (z.B. Wilder Wein, Knöterich, Efeu etc.) zur Fassadenbegrünung in der Kernstadt und in den Ortsteilen. Die Kosten für bis zu fünf Pflanzen pro Gebäude werden von der Stadt Blomberg übernommen. Vor Beginn der Maßnahme sollte man sich in jedem Fall mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Umweltbüro.
In bebauten Gebieten haben Bäume vielfältige und für Mensch und Natur wichtige Funktionen. Wie auch die Fassadenbegrünung tragen sie wesentlich zur Verbesserung des Kleinklimas bei und stellen darüber hinaus einen natürlichen Lebensraum innerhalb des Stadt-Ökosystems dar.
Für die Anpflanzung von hochstämmigen heimischen Bäumen vor Gebäuden zum öffentlichen Straßenraum hin gibt die Stadt Blomberg in bestimmten Bereichen auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 40 % der nachgewiesenen Kosten. Standort, Art und Umfang der Bepflanzung ist vor Beginn der Maßnahme mit der Stadt Blomberg abzustimmen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Umweltbüro.
Um bei Feiern und Festen Abfall zu vermeiden bietet sich der Einsatz von sogenannten Geschirrspülmobilen an. Geschirrspülmobile sind mobil einsetzbare Geschirrspülgeräte, die aufgrund ihrer hohen Spülleistung auch bei größeren Festen die benötigten Geschirrmengen spülen können. Dadurch kann auf die Verwendung von Einweggeschirr wie z.B. Pappteller und Plastikbesteck verzichtet werden.
Der Einsatz von Geschirrspülmobilen im Rahmen von nichtkommerziellen Veranstaltungen (z.B. Familienfeiern, Straßenfesten etc.) wird von der Stadt Blomberg mit einem Zuschuss von 25 % der Mietkosten für das Geschirrspülmobil gefördert. Die Abfallbeseitigungsgesellschaft Lippe übernimmt auf Anfrage darüber hinaus noch einmal 50% der Mietkosten, so dass beim Veranstalter nur 25% der Mietkosten verbleiben. Nicht gefördert werden allerdings Kosten für das eingesetzte Personal.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Umweltbüro.
Fachbereich 60 - Bauen und Stadtentwicklung:
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Gebäude:
Marktplatz Sprechzeiten: |
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Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung (BIG):
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Marktplatz 6 Sprechzeiten: |
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Energie- und Umweltbüro:
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Hindenburgplatz 1 Sprechzeiten: |
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Blomberger Versorgungsbetriebe (BVB):
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Nederlandstraße 15 Sprechzeiten: |
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Abwasserwerke Blomberg (AWB):
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Nederlandstraße 15 Sprechzeiten: |
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Fachbereich 20 - Kämmerei und Finanzen:
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Gebäude:
Hindenburgplatz 1 Sprechzeiten: |
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