Fragen und Antworten zur Pfandpflicht

1. Auf welche Einweg-Getränkeverpackungen wird ein Pfand erhoben? Für welche muss man kein Pfand zahlen?

Ab dem 1. Januar 2003 wird auf alle Einweg-Verpackungen für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure (wie Limonade oder Cola) ein Pfand erhoben. Das betrifft vor allem Getränkedosen, Einweg-Glas- und Einweg-Plastik-Flaschen (PET).

Bei Fruchtsäften, Wein, Sekt, Spirituosen und Milch wird grundsätzlich kein Pfand erhoben. Wegen dieser Regelung gilt für Mischgetränke folgendes: Biermischgetränke (zum Beispiel ein "Radler") fallen in den Bereich Bier und damit unter die Pfandpflicht. Spirituosen-Mischgetränke (wie Wodka-Lemon) werden wie Spirituosen behandelt und sind daher von der Pfandpflicht ausgenommen. Dasselbe gilt für Weinmischgetränke (z.B. Weinschorle), die wie Wein behandelt werden.

2. Wie hoch ist das Pfand?

25 Cent beträgt das Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen, die bis zu 1,5 Liter Flüssigkeit fassen. Über 1,5 Litern sind 50 Cent Pfand zu zahlen.

3. Werden Getränkedosen und Einweg-Flaschen nun teurer?

Das neue Pfand auf Einweg-Verpackungen ist höher als das übliche Pfand auf Mehrweg-Verpackungen. So wird zukünftig eine Dose Bier mit 25 Cent befandet, eine Mehrweg-Flasche Bier aber weiterhin nur mit 8 Cent.

Ähnliches gilt für Mineralwasser in 1 Liter-Flaschen: das Einweg-Pfand beträgt 25 Cent, das Mehrweg-Pfand nur 15 Cent. Bisher hatte der Verbraucher beim Einkauf den Eindruck, Getränke in Mehrwegflaschen seien - wegen des Pfandes - wesentlich teurer als Getränke in Einweg. Diese Ungleichbehandlung zwischen Ein- und Mehrweg fällt durch die neue Pfandpflicht weg - ein Anreiz, auf Mehrweg umzusteigen.

Da der Verbraucher das Pfand zurück erhält, werden Dosen und Einweg-Flaschen letztlich kaum teurer. Das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium rechnen damit, dass der Handel und die Industrie jährlich zusätzlich 135 Mio. Euro für die Einrichtung und den Betrieb eines Pfand-/Rücknahme-Systems aufwenden müssen. Das sind pro Verpackung weniger als 1 Cent.

4. Wo kann ich Dosen und Einweg-Flaschen abgeben?

Einweg-Getränkeverpackungen kann man dort zurückgeben, wo man sie gekauft hat. Die Rückgabe ist aber auch bei allen anderen Händlern möglich, die solche Getränke in gleichartigen Einweg-Verpackungen verkaufen.

Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m2) müssen nur die Einweg-Verpackungen der Marken zurücknehmen, die sie in ihrem Angebot haben.

5. Können Einzelhändler auch die Rückgabe verweigern?

Nein. Allerdings kann es in einer Übergangszeit - bis ein automatengestütztes Rücknahmesystems eingerichtet ist - vorkommen, dass Einzelhändler ihren Kunden beim Verkauf einer Einweg-Verpackung eine Wertmarke aushändigen. Während dieser Übergangszeit können die Kunden nur dort ihre Einweg-Getränkeverpackungen zurückgeben, wo sie die Verpackung gekauft haben.

6. Was passiert mit "alten" Dosen aus 2002? Kann man die auch abgeben?

Nein. Dosen, Einweg-Flaschen und andere Einweg-Getränkeverpackungen, die vor dem 1. Januar 2003 gekauft wurden, können nicht zurückgegeben werden. Da für diese Verpackungen noch kein Pfand erhoben wurde, ist auch keine Rückzahlung möglich. Diese "alten" Einweg-Getränkeverpackungen werden weiterhin getrennt gesammelt und im Rahmen des Dualen Systems ("Grüner Punkt") verwertet.

7. Was macht man mit beschädigten Dosen und Einweg-Flaschen?

Auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen muss der Einzelhändler zurücknehmen und das Pfand auszahlen, wenn anhand der Verpackung noch zu erkennen ist, dass der Händler diese bepfandete Verpackung in seinem Sortiment hat.

Für die Rücknahme durch Automaten gilt, dass mindestens die Kennzeichnung unbeschädigt sein muss, die Einweg-Verpackungen zukünftig als Pfand-Verpackungen ausweisen wird. Diese Kennzeichnung wird aber voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2003 eingeführt, parallel zur Aufstellung von Rücknahme-Automaten.

8. Warum erheben manche Einzelhändler noch kein Pfand, obwohl die Pfandpflicht am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist?

Ab 1. Januar 2003 ist jeder Händler verpflichtet, die Verpackungen, die er verkauft, gegen Pfand wieder zurück zu nehmen. Abfüller und Vertreiber begehen darum eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ab nächstem Jahr kein Pfand erheben. Die Behörden, die in den Bundesländern für den Vollzug und die Umsetzung der Verpackungsverordnung verantwortlich sind, überprüfen, ob die Händler ihren Pflichten nachkommen.

Hintergrund: Der Handel und die Getränkeabfüller sind lange Zeit - u.a. auch gerichtlich - gegen das Pfand vorgegangen. Die Vorbereitungen für ein funktionierendes Pfand-/Rücknahmesystem wurden darum erst verspätet aufgenommen.

9. Warum gilt das neue Pfand für Bier, aber nicht für Saft?

Die Verpackungsverordnung sieht ein zweistufiges Verfahren vor:

  1. Wenn bundesweit der Mehrweganteil von Einweg-Getränkeverpackungen unter 72 Prozent liegt, muss ein Pflichtpfand eingeführt werden.
  2. Das gilt aber nur für die Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter ihrem Anteil von 1991 liegt. Letzteres ist bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure der Fall; bei Fruchtsäften und Wein ist dies noch nicht festgestellt worden, darum gibt es hier noch kein Pfand. Sekt und Spirituosen sind von der Pfandpflicht ohnehin ausgeschlossen.

10. Warum kommt die Pfandpflicht jetzt?

Die 1991 geschaffene und 1998 novellierte Verpackungsverordnung schreibt eine Pfandpflicht vor, wenn der Mehrweganteil unter 72 Prozent fällt. Das war erstmals 1997 der Fall und auch in den Folgejahren. Dies bedeutet nach geltendem Recht, dass sechs Monate nach erneuter Veröffentlichung der Daten eine Pfandpflicht in Kraft treten muss. Die Bundesregierung hat die Zahlen über die Mehrwegquote im Juli 2002 bekannt gemacht.

11. Warum werden Dosen nicht einfach verboten?

Ein Verbot für Dosen und andere Einweg-Verpackungen ist nach europäischem Recht ausgeschlossen, weil ein Verbot in den freien Binnenmarkt eingreifen würde. Mit dem Pfand hat sich die Bundesregierung für ein europarechtlich akzeptables, ein wirtschaftsverträgliches und verbraucherfreundliches Instrument entschieden.

12. Was bringt das Pfand der Umwelt?

Der Anteil von Einweg- Getränkeverpackungen ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. So hat sich der Marktanteil von Dosenbier in den letzten zehn Jahren verdoppelt (auf 24 Prozent). Gegenüber den Mehrweg-Alternativen verursachen Einweg-Verpackungen deutlich mehr Abfall, verbrauchen bei der Herstellung und dem Konsum mehr Energie und tragen stärker zum Treibhauseffekt bei.

Das Pfand soll diesen ökologisch nachteiligen Auswirkungen entgegenwirken und das Mehrwegsystem stärken, das ökologisch vorteilhafter ist. Das Pfand führt aber auch zu einer sortenreinen Sammlung und damit besseren Verwertung wertvoller Rohstoffe. Und schließlich ist die Pfandpflicht ein wichtiger Schritt zur Abkehr von "Ex und Hopp": Die Vermüllung von Landschaft, Straßen und Plätzen wird gestoppt.

13. Ist Mehrweg wirklich umweltfreundlicher?

Mehrwegflaschen, egal ob aus Glas oder Kunststoff, haben gegenüber Getränkedosen und Einweg-Flaschen deutliche Umwelt-Vorteile, und das, obwohl Einweg-Verpackungen in den vergangenen Jahren umweltverträglicher geworden sind (Mehrweg-Flaschen können zum Beispiel bis zu 40 mal nachgefüllt werden). Das sind die Ergebnisse auch der zweiten Studie des Umweltbundesamts (UBA) zur Ökobilanz von Getränkeverpackungen.

Eine Ökobilanz untersucht den gesamten Lebensweg einer Getränke-Verpackungen - von der Rohstoffgewinnung über Herstellung und Transport bis zur Entsorgung. Mehr Informationen über die Ergebnisse der Studie finden Sie unter www.umweltbundesamt.de.

14. Wie funktioniert das neue Rücknahmesystem? Wie werden die Einwegverpackungen verwertet? Was passiert mit der bestehenden Sammlung im Rahmen des "Grünen Punkts"?

Wenn bundesweit ein Pfand-/Rücknahme-System eingerichtet ist, kann der Verbraucher überall in Deutschland bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen bei den Verkaufsstellen zurückzugeben, die solche Getränke in gleichartigen Einweg-Verpackungen verkaufen.

Ein sogenanntes Clearing-System wird dafür sorgen, dass die Pfandbeträge zwischen den Vertreibern ausgeglichen werden. Das heißt: Wer als Einzelhändler mehr Verpackungen zurück nimmt, als er verkauft hat, bekommt von der Clearing-Stelle das zusätzliche Pfand zurückerstattet. Solche Systeme gibt es bereits im Ausland, sie funktionieren ohne großen Kostenaufwand.

Und was passiert danach? Die bepfandeten Einweg-Verpackungen brauchen nicht vom Händler an den Abfüller zurückgegeben werden, sie werden auch nicht mehr über das Duale System ("Grüner Punkt") erfasst, sondern gelangen unmittelbar in die Verwertung. Der Vorteil ist, dass diese sortenreine Sammlung auch die Qualität der Verwertung verbessern wird.

Für andere Verkaufsverpackungen wird das Duale System jedoch weitergeführt.

15. Entstehen durch die Pfandpflicht Arbeitsplätze oder gehen welche verloren?

In den letzten Jahren ist eine Verdrängung von Mehrweg-Systemen zu beobachten, dadurch sind vor allem bei mittelständischen Unternehmen des Handels und der getränkeabfüllenden Industrie rd. 250.000 Arbeitsplätze gefährdet. Die Pfandpflicht leistet auch einen Beitrag zum Erhalt dieser Arbeitsplätze, weil sie die Mehrweg-Systeme stabilisieren wird.

Zusätzlich schafft das Pfand Arbeitsplätze bei den Herstellern von Rücknahmeautomaten und bei Logistik-Unternehmen. In der Verpackungsverwertung bleiben die Arbeitsplätze erhalten.

16. Wie viel kosten Industrie und Handel die Einrichtung und der Betrieb des Rücknahmesystems?

Durch die Einführung der Pfandpflicht benötigt man in Deutschland etwa 80.000 Rücknahme-Automaten, von denen einer im Durchschnitt 12.5000 Euro kostet. Nach Berechnungen des Bundesumweltministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums liegt der Investitionsbedarf für die Aufstellung dieser Rücknahme-Automaten bei rd. 1 Mrd. Euro. Diese Investitionen werden hauptsächlich Discounter und große Verbrauchermärkte tragen, die ungefähr 80 Prozent der Einweg-Verpackungen verkaufen.

Den Kosten der Einführung des Pfands - also die erforderlichen Investitionskosten, die Kosten für die Kennzeichnung der Verpackungen, für den Betrieb und die Wartung von Rücknahme-Automaten, die Personalkosten für die händische Rücknahme bei kleineren Verkaufsstellen, die Kosten für den Aufbau und Betrieb einer Sammellogistik und eines Clearing-Systems - stehen Einsparungen bei den Lizenzentgelten für den "Grünen Punkt" und Erlöse aus dem Verkauf der verwerteten Materialien gegenüber.

Insgesamt schätzen Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium die zusätzlichen Kosten für das Pfand-System auf rd. 135 Mio. Euro jährlich. Das sind  weniger als 1 Cent pro Verpackung.

17. Wer begrüßt das Pfandsystem, wer ist dagegen?

Mittelständische Brauereien, die Mineralbrunnen, der Getränkefachgroßhandel und -einzelhandel sind für die Pfandpflicht, weil sie zum großen Teil in den letzten Jahren in Mehrwegsysteme investiert haben. Die Pfandpflicht beseitigt nun einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil für Mehrweg. Auch Umwelt- und Verbraucherverbände begrüßen das Pfand.

Gegen die Pfandpflicht sind hauptsächlich Produzenten, die in Einweg-Getränkeverpackungen abfüllen sowie Discounter und große Supermärkte, die diese verkaufen - und deren Interessenverbände.

18. Gibt es ähnliche Pfandsysteme auch im Ausland?

In Schweden wird bereits seit 1984 ein Pfand auf Dosen (umgerechnet zurzeit rund 6 Cent) und seit 1994 ein Pfand auf Einweg-Plastik-Flaschen (cirka 0,25 Cent für 1,5 Liter) erhoben. Das Pfand hat in Schweden dazu beigetragen, das Mehrweg-System zu stabilisieren.

Dänemark hat im Oktober diesen Jahres ebenfalls ein Dosenpfand eingeführt, nachdem die Europäische Kommission die bisherige Regelung kritisiert hat, nach der bestimmte Verpackungen (insbesondere Dosen) vollständig verboten waren.

In den USA erheben zehn der fünfzig Bundesstaaten ein Pfand auf Dosen und Einweg-Plastik-Flaschen (rd. 10 US-Cent), meist schon seit über 20 Jahren. Aber wegen des ständig wachsenden Verpackungsmülls (seit 1992 mehr als 50 Prozent Anstieg) diskutieren derzeit alle US-Bundesstaaten, ob sie eine Pfandpflicht auf Dosen und Einweg-Plastikflaschen einführen.

19. Was kann ich beim Kauf von Getränken beachten?

Wählen Sie Mehrweg, denn: Mehrweg ist aus Umweltsicht meist der bessere Weg. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Mehrwegflasche aus Kunststoff oder Glas ist. Beide schneiden in der Ökobilanz gut ab. Und beide sind in der Ökobilanz besser als Dosen oder Einwegflaschen. Behandeln Sie Pfandflaschen schonend und geben diese mit Schraubverschluss zurück.

Lassen sie Dosen und Einwegflaschen aus Glas stehen, denn: Sie sind die Öko-Schlusslichter. Denken Sie daran: Mehrweggetränke aus der Region verursachen weniger Transporte. Und weniger Transporte bedeuten weniger Verkehr und damit weniger Belastungen für die Umwelt.