Die rot-grüne Mehrheit im Bundestag hat sich am 18. Mai 2001 für das ökologisch-wertvolle Dosenpfand und gegen die Vermüllung unserer Plätze und Landschaften entschieden. Nun stehen die Beratungen im Bundesrat vor der Tür – Abstimmung ist am 22. Juni 2001.
Das vorbildliche Mehrweg-System bei Getränkeverpackungen wird zunehmend durch Einweg vom Markt verdrängt. Über neun Milliarden Liter an Getränken werden in Deutschland jährlich in Einweg-Verpackungen abgefüllt, davon fast drei Milliarden Liter in Dosen. Ebenso nimmt der Verbrauch an Einweg-Flaschen aus dem Kunststoff PET zu.
Die Novellierung der Verpackungsverordnung ist dringend notwendig, da seit 1997 die Mehrwegquote von 72 % deutlich unterschritten wird. Vor allem bei Bier wird der Mehrweg zunehmend durch die Dose ersetzt. Zwischen 1991 und 2000 stieg der Anteil der Bier-Dose von 12 auf 24 %.
Generell könnten bei Getränkedosen rund 100 Stück (0,33 Liter) durch eine einzige 0,75 Liter-Mehrwegflasche ersetzt werden, die rund 40 Umläufe macht.
In den Ländern, in denen in den letzten Jahren Mehrweg nicht gefördert wurde, sind die Folgen offensichtlich: In Belgien sank die Quote von 70 auf 20 %, in Österreich innerhalb von drei Jahren um 18 %. Ein Bericht des Umweltbundesamt zeigt, dass sich der Trend zu Einweg ungebremst fortsetzen würde, wenn die Politik nicht entgegensteuert.
Zur Stabilisierung des Mehrweg-Anteils bei Getränkeverpackungen hat die rot-grüne Koalition beschlossen, das Lenkungsinstrument Dosenpfand auf ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen einzuführen. Darunter fallen Glas-Einwegflaschen (mit Ausnahme der Weinflaschen), Kunststoff-Einwegflaschen sowie Getränkedosen aus Aluminium und Weißblech. Ab Anfang 2002 bekommt man für deren Rückgabe ein Pfand von 0,25 Euro (0,50 Euro ab einem Füllvolumen von 1,5 Liter).
Das Dosenpfand auf ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen ist der richtige Weg, um Umweltstandards zu stabilisieren. Es wird aber nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch wirksam sein: Denn wer will schon bares Geld in die Landschaft werfen?
Die Mehrwegquote, die in der noch gültigen Verpackungsverordnung von 1991 als Selbstverpflichtungsinstrument zwischen Industrie und Handel festgelegt wurde, hat ihr Ziel nicht erreicht: Statt der vorgeschriebenen 72 % beträgt die Quote z. Zt. 68 %, Tendenz "fallend". Die geltende Verordnung sieht für diesen Fall bereits eine Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen vor: Bei unveränderter Rechtslage werden Abfüller und Vertreiber von Bier und Mineralwasser bereits im zweiten Halbjahr 2001 die erforderlichen Maßnahmen zum Aufbau eines Pfand-/Rücknahmesystems ergreifen müssen. Im Klartext: Auf Bierdosen würde dann ein Pfand erhoben, nicht aber auf die Cola-Dose. Auch fielen Weinflaschen aller Voraussicht nach unter die Pflichtpfand-Regelung.
Das neue Pfand wird dafür sorgen, dass künftig keine Dosen oder Kunststoffflaschen mehr in der Landschaft herumliegen. Die öffentlichen Haushalte werden entlastet, da sie sich nicht mehr um deren Beseitigung kümmern müssen. Durch Verwertung wird die sortenreine Sammlung nochmals verbessert und Stoffkreisläufe geschlossen, Ressourcen werden geschont. Das Dosenpfand wird Anreiz geben, wieder öfter zu Mehrwegvarianten zu greifen. Handel und Abfüller werden die Nachfrage nach ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen befriedigen. Der Vorwurf, das Pfand verdränge das Mehrwegsystem, ist nicht stichhaltig. Vielmehr fand die Verdrängung von Mehrweg – wie man am Unterschreiten der Quote sieht – bereits jetzt massiv statt.
Die Dosenpfand greift nicht mit Verboten in den Marktprozess ein. Es schreibt weder dem Abfüller, noch dem Verbraucher vor, zu welcher Getränkeverpackung zu greifen ist. Letztendlich führt das neue Dosenpfand nur zu einer Gleichbehandlung: Nicht allein Mehrweg, sondern auch Einweg-Verpackungen werden mit einem Pfand belegt. Nach Berechnungen des Bundesumweltministeriums und des -wirtschaftsministeriums verursacht das Dosenpfand für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen jährliche Zusatzkosten gegenüber der gegenwärtigen Erfassung und Verwertung von durchschnittlich 3,30 DM pro Verbraucher.
Mehrweg-Förderung ist Mittelstandsförderung. Alle mittelständischen Unternehmen, die auf Mehrweg gesetzt haben, sehen sich einem zunehmenden Verdrängungswettbewerb ausgesetzt. Abfüller, Handel (und Verbraucher) werden ökonomische Anreize haben, wieder verstärkt Mehrweg zu bevorzugen. Langfristig werden 250.000 regionale Arbeitsplätze gesichert, die im Einwegbereich nicht zu schaffen wären. Der Handel ist nicht gezwungen, sich für ein Pfandsystem zu entscheiden. Rücknahmeautomaten sind durchaus in der Lage, Mehrweg und Einweg parallel zu erfassen.
Soviel ist sicher: Eine Form von Pfand – das Dosenpfand oder das Pflichtpfand – wird kommen: Sollte sich der Bundesrat gegen die Pläne der Bundesregierung stellen, greift automatisch das Sanktionsinstrument Pflichtpfand, wie es die geltende Verpackungsverordnung von 1991 vorsieht. Widersinnig ist, dass dann zwar die Bier-Dose zu bepfanden wäre, nicht aber die ebenso ökologisch nachteilige Cola-Dose.
Unter www.bmu.de/abfallwirtschaft/fset800.htm findet man die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Dosenpfand sowie weitergehende Informationen.
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