LZ vom Dienstag, 16.03.10

Den Frieden in der Tiefe des Waldes suchen

Blomberger Grüne wollen ein Stück Stadtforst für Bestattungen reservieren

Von Marianne Schwarzer

Der Trend zur Urnenbestattung wächst, und immer mehr Menschen bevorzugen sogar statt eines Grabes auf einem Friedhof eine letzte Ruhestätte im Wald. Blombergs Grüne greifen das auf.

Blomberg. In einem Antrag an den Rat fordern die Blomberger Grünen, im Bereich des Stadtforstes eine geeignete Fläche auszuweisen, auf der die "Beisetzung am Baum" möglich ist.

Seit das neue Bestattungsgesetz 2003 in Kraft getreten ist, sei diese Bestattungsart auch in Nordrhein-Westfalen möglich geworden. "Diese Art der Beisetzung stellt eine ortsnahe Alternative zu ähnlichen Bestattungsarten dar, wie die der See- oder der anonymen Bestattung", schreiben die Grünen in ihrem Antrag.

Allerdings sind Blomberger, die lieber in einem Wald beerdigt werden möchten, bisher gezwungen, in die Nachbarschaft auszuweichen: Entweder nach Nieheim auf den Naturfriedhof am Hosterberg oder nach Kalleta-Varenholz auf den Friedwald des Landesverbandes Lippe.

"Diese Form der Bestattung spricht besonders Menschen an, die sich bereits zu Lebzeiten der Natur besonders nahe fühlen und ihre letzte Ruhe inmitten des tiefen Friedens eines Waldes finden möchten", heißt es weiter in dem Antrag.

Manche Familien oder Einzelpersonen entscheiden sich bereits zu Lebzeiten dafür, in dem sie die Rechte an einem eigenen privaten Familien- oder Gemeinschaftsbaum ihrer Wahl erwerben.

Die Bestattung erfolgt in einer biologisch abbaubaren Urne, und in dem betroffenen Waldstück ruhe die Jagd. Der Wald wird auch nicht mehr forstlich bewirtschaftet – nur der Verkehrssicherung dienende Arbeiten wären hier gestattet. Das würde natürlich zu Einnahmeausfällen führen, weil das Holz nicht mehr vermarktet würde. Daran haben die Grünen allerdings gedacht: Die Ausfälle würden durch die Nutzungsgebühren kompensiert, argumentieren sie.

Der Antrag der Grünen wird morgen in der Sitzung des Hauptausschusses diskutiert. Die Verwaltung will bis dahin nähere Informationen bei der Betreiberin der "FriedWald GmbH" einholen.

Was das Gesetz sagt:
Nach dem Gesetz über das Bestattungs- und Friedhofswesen von 2003 darf eine Kommune eine Begräbnisstätte eröffnen, sofern die Genehmigung des Kreises vorliegt und die Errichtung nicht sonstigen Regeln, etwa dem Wasserschutz widerspricht. Wenn es sich wie hier um die Bestattung von "Totenasche im Wurzelbereich des Bewuchses" handelt, kann die Gemeinde den Betrieb auch privaten Rechtsträgern übertragen.