An
Rat und Verwaltung
Stadt Blomberg
02.06.99

Verwendung der Mittel aus dem 15-Millionen-Sonderprogramm des Landes NRW zur Modernisierung von Schulen
hier: Umsetzung des Energiekonzeptes der Stadt Blomberg
 

Im Namen der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN stelle ich folgenden Antrag:

Das Innenministerium NRW hat lt. Pressemitteilung vom 11.5.99 kurzfristig ein einmaliges Sonderprogramm in Höhe von insgesamt 15 Mio. DM zur Renovierung und Modernisierung von Schulen aufgelegt. Der Stadt Blomberg stehen im Rahmen dieses Programms per Schlüsselzuweisung Fördermittel in Höhe von rund 22.500,- DM zu.

Für die Umsetzung des Blomberger Energiekonzeptes stehen noch diverse Maßnahmen aus, die bisher aus dem städtischen Haushalt mangels Masse nicht realisiert werden konnten, so z. B. für die Wärmedämmung von Pumpen, Ventilen und Leitungen, sowie für den Einsatz von Energiesparlampen in den Schulgebäuden auf den Ortsteilen. Die Fördermittel sollen daher vorzugsweise für Energiesparmaßnahmen im Schulgebäudebestand eingesetzt werden. Der städtische Energieberater, Hr. Schallock, hat den besten Überblick über die noch ausstehenden Maßnahmen.

Begründung:

Die Auflage des Sonderförderprogramms der Landesregierung gibt der Stadt die Chance, die Realisierung des Blomberger Energiekonzeptes weiter voranzutreiben, ohne daß städtische Eigenmittel eingesetzt werden müssen. Energiesparende Maßnahmen werden vom Innenministerium ausdrücklich als Nutzungsbeispiele genannt.

Die Stadt Blomberg wird in den nächsten Jahren finanziell immer mehr unter Druck geraten. Es kommt daher darauf an, die laufenden Unterhaltskosten für städt. Gebäude deutlich zu senken. Die Senkung der Energiekosten bietet sich dafür geradezu an.

Die Stadt kommt außerdem damit ihrer getroffenen Selbstverpflichtung im Rahmen der Mitgliedschaft im europäischen Klimabündnis nach (Senkung des CO2-Ausstoßes).

Mit freundlichen Grüßen
gez. G. Staubach