An den
Rat der Stadt Blomberg
Marktplatz
32825 Blomberg
Änderungsantrag zum vorgelegten Frauenförderplan (FFP) für die Stadtverwaltung Blomberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir begrüßen es, dass endlich ein Entwurf des FFP für Blomberg vorliegt. Hat doch der Personalausschuss einstimmig bereits im Jahre 1996 die Verwaltung dazu beauftragt. Wir hatten zuletzt am 29. Sept. 1998 daran erinnert. Der vorgelegte Entwurf findet grundsätzlich unsere Zustimmung und wir hoffen, dass letztendlich alle Fraktionen ihn mittragen und somit die Arbeit der Gleichstellungsstelle unterstützen.
Nachfolgend haben wir jedoch noch einige Änderungsvorschläge:
- zu 4. "Zielquoten"
Da die Untersuchung der Beschäftigungsstruktur und vereinbarte Teilquoten Bestandteile des Frauenförderplanes sind, sollten sie mit dem FFP zusammen verabschiedet werden. Deshalb Vorlage dieser Daten möglichst innerhalb von 3 Monaten und dann Verabschiedung dieser Daten zusammen mit dem FFP.
Begründung: Wir mussten so lange auf den Entwurf des FFP warten, da kommt es auf ein paar Monate nicht mehr an. Außerdem ist der Druck, die Daten zu erstellen höher.
- zu 7.4.:
Bitte noch folgenden Text als Ergänzung: „Ganz im Gegenteil, diese Gründe sind als soziale Kompetenz besonders förderungswürdig.“
- Einfügung eines neuen Unterpunktes nach 9.1. und entspr. Verschiebung der nachfolgenden Punkte:
„Die Personalverantwortlichen entwickeln eine langfristige Nachfolgeplanung für jeweils ihren Bereich. Dabei haben sie das Ziel, auch Frauen in Führungspositionen zu bringen. Deswegen halten sie ihre weiblichen Bediensteten dazu an, entsprechende Weiterbildungsangebote wahrzunehmen, fördern ihre Entwicklung und beauftragen sie mit qualifizierteren Tätigkeiten.“
- zu 9.4.:
Der 1. Absatz des letzten Absatzes soll lauten: „Alle Führungskräfte werden verpflichtet, innerhalb des nächsten Jahres mindestens eine Fortbildung zu den genannten Themen wahrzunehmen.“
- zu 10.
Die Unterpunkte 10.2 und 10.7. sollten zusammengefasst werden. 10.6. kann entfallen, da das dort Beschriebene Gesetzeslage ist und demnach durch P. 10.5. schon abgedeckt ist.
- zu 12.
Es sollte der erste Termin zur Vorlage des Berichtes festgelegt werden. Vorschlag: „Spätestens 3 Jahre nach Verabschiedung des FFP erfolgt der 1. Bericht.“
- zu 13.
Die Nummerierung ist nach 13.4. fehlerhaft und zu ändern.
Jetzige Nr. 11.7. lautet wie folgt: „ Bei der Auftragsvergabe an private Firmen wird vertraglich sichergestellt, dass die Tätigkeiten durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ausgeführt werden.
Soweit dies gesetzlich erlaubt ist, wird die Stadt Blomberg bei Auftragsvergaben grundsätzlich Betriebe bevorzugen, die innerbetrieblich Regelungen für Frauenförderung festgeschrieben haben. Diesbezüglich werden die Firmen aufgefordert, bei Abgabe des Angebotes einen entsprechenden Nachweis beizufügen.“
- zu 13.3.
ein weiterer Spiegelstrich lautet: - „Eigenständige Berichterstattung, auch im Rat, wenn durch die Funktion bedingt“
- zu 14.
Der FFP sollte unbefristet gelten. Die darin beschriebenen Bestandteile haben entsprechende Fristen. Deshalb sind der erste und der
letzte Satz zu streichen.
Wir wünschen uns eine konstruktive Diskussion zum FFP und hoffen auf Zustimmung zu unseren Änderungsvorschlägen. Sofern Begründungen notwendig, werden sie in der Sitzung gegeben.
Mit freundlichen Grüßen