Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Blomberg
Blomberg, 28.5.96
An
den Rat der Stadt Blomberg
Im Namen unserer Fraktion stelle ich folgenden Antrag mit der Bitte
um Beschlußfassung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Hoch-/Tiefbau und Planung am 3.6.96:
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In Abänderung des Beschlusses der Sitzung Nr. 12/95 des Ausschusses
für Hoch-/Tiefbau und Planung wird das Bauleitverfahren für das
Baugebiet Reelkirchen, "Ehlerts Berg" unverzüglich wieder aufgenommen.
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Ziel ist die Errichtung einer Siedlung von Niedrigenergiehäusern,
für die ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden
sollen. Im Bebauungsplan sind daher folgende Dinge festzulegen:
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Verdichtete Bauweise (Doppelhäuser bzw. Hausgruppen, Zweigeschossigkeit)
in individueller Gestaltung.
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Dachneigung zwischen 35° und 45°. Farbe der Dachziegel: rot.
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Verkehrsberuhigtes Wohngebiet (zentrale Pkw-Stellflächen, oberer Teil
verkehrsfrei, unterer Teil verkehrlich erschlossen).
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Regenwasserversickerung auf den Grundstücken gemäß §
51a LWG, soweit die Bodenverhältnisse das zulassen (abhängig
von entsprechendem Fachgutachten).
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Keine wasserundurchlässige Pflasterung bzw. keine wasserundurchlässigen
Decken.
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Landschaftstypische Eingrünung unter Berücksichtigung des Geländes.
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Grundstücksabgrenzungen durch lebende Hecken.
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Zwischen dem Grundstückseigentümer (Landesverband bzw. BIG) und
den Käufern bzw. Erbpachtnehmern sollen folgende Punkte als Bestandteil
des Kaufvertrages verbindlich vereinbart werden:
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Einbau von Regenwassernutzungsanlagen
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Einhaltung des Detmolder Niedrigenergiehausstandards (wurde bei der Bereisung
der ökologischen Baugebiete verteilt).
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Einhaltung einer Ausschlußliste umweltschädlicher Baustoffe,
z. B.:
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Fenster/Türen: kein PVC, Aluminium oder Tropenholz
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Dämmung: keine Verwendung von Kunstharzschäumen (Styropor u.
ä.)
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Dach: Tonziegel, keine Betonziegel
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Bodenbeläge: kein PVC
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Kabel: keine PVC-Ummantelung
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Zentrales Blockheizkraftwerk; alternativ: Einbau von Brennwertgeräten
mit kombinierter Nutzung von thermischen Solaranlagen (abh. von entsprechendem
Fachgutachten).
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Konventionalstrafe für den Fall der Abweichung von den o. a. Festlegungen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landesverband Lippe wegen der in
dessen Besitz befindlichen Flächen Gespräche bzgl. Ankauf bzw.
Erbpacht zu führen.
Zur Begründung der Punkte 1 bis 4 verweisen wir auf unseren Antrag
vom 5. Januar 1996.
Mit freundlichen Grüßen
gez. G. Staubach