Abwasserwerke Blomberg (ABW)
z. Hd. von Hrn. Bartonitschek
Nederlandstraße
32825 Blomberg
Reduktion der Gebühren
für die Oberflächenentwässerung bei Dachbegrünung
Blomberg, 11.04.05
Sehr geehrter Herr Bartonitschek,
wir bitten Sie, den
folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Werksausschusses
AWB setzen zu lassen:
Die Gebühren für die Oberflächenentwässerung werden im Falle von begrünten Dächern um 60 Prozent reduziert. |
Begründung:
Die
Oberflächenentwässerungsgebühr wird derzeit anhand der auf einem Grundstück
bebauten und befestigten Flächen berechnet. Diese Flächen umfassen auch die
Dächer von Häusern und anderen Gebäuden (z.B. Garagen), die bekanntlich über
Regenrinnen und Fallrohre in die Kanalisation entwässert werden. Es entlastet
das Kanalsystem und die Kläranlagen, wenn ihnen möglichst wenig Regenwasser
zugeführt wird. Da in Blomberg überwiegend Mischkanalisation vorherrscht, ist
dieser Aspekt besonders wichtig.
Die Begrünung von
Dachflächen ist bestens geeignet, Regenwasser am Ort seines Niederschlags
zurückzuhalten, für längere Zeit zu binden und seine Verdunstung zu
ermöglichen. Ferner dienen Dachbegrünungen der Verbesserung des Mikroklimas am
Hause, weil sie über ihre Vegetation Staub binden können. Man beachte dazu auch
die aktuelle Diskussion zur Feinstaubbelastung in den Medien!
Es wird daher
vorgeschlagen, durch eine Reduktion der Oberflächenentwässerungsgebühr die
Dachbegrünung aktiv zu fördern, um einen entsprechenden Anreiz zu schaffen.
Das Land
Nordrhein-Westfalen fördert die ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Zuschüsse für die Dachbegrünung oder
die Entsiegelung von Flächen gewährt. Finanzielle
Anreize für die Grundinvestition sind daher für Hausbesitzer vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich
Arnecke