Abwasserwerke Blomberg (ABW)
z. Hd. von Hrn.
Bartonitschek
Nederlandstraße
32825 Blomberg

Reduktion der Gebühren für die Oberflächenentwässerung bei Dachbegrünung

Blomberg, 11.04.05

Sehr geehrter Herr Bartonitschek,

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Werksausschusses AWB setzen zu lassen:

Die Gebühren für die Oberflächenentwässerung werden im Falle von begrünten Dächern um 60 Prozent reduziert.

Begründung:

Die Oberflächenentwässerungsgebühr wird derzeit anhand der auf einem Grundstück bebauten und befestigten Flächen berechnet. Diese Flächen umfassen auch die Dächer von Häusern und anderen Gebäuden (z.B. Garagen), die bekanntlich über Regenrinnen und Fallrohre in die Kanalisation entwässert werden. Es entlastet das Kanalsystem und die Kläranlagen, wenn ihnen möglichst wenig Regenwasser zugeführt wird. Da in Blomberg überwiegend Mischkanalisation vorherrscht, ist dieser Aspekt besonders wichtig.

Die Begrünung von Dachflächen ist bestens geeignet, Regenwasser am Ort seines Niederschlags zurückzuhalten, für längere Zeit zu binden und seine Verdunstung zu ermöglichen. Ferner dienen Dachbegrünungen der Verbesserung des Mikroklimas am Hause, weil sie über ihre Vegetation Staub binden können. Man beachte dazu auch die aktuelle Diskussion zur Feinstaubbelastung in den Medien!

Es wird daher vorgeschlagen, durch eine Reduktion der Oberflächenentwässerungsgebühr die Dachbegrünung aktiv zu fördern, um einen entsprechenden Anreiz zu schaffen.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Zuschüsse für die Dachbegrünung oder die Entsiegelung von Flächen gewährt. Finanzielle Anreize für die Grundinvestition sind daher für Hausbesitzer vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Arnecke