An
Rat und Verwaltung
32825 Blomberg

20.12.95

Förderung von Brennwertgeräten
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN stelle ich den Antrag, der Rat möge beschließen, daß Gasbrennwertgeräte in Blomberg künftig besonders gefördert werden. Dies schlägt sich in folgenden Maßnahmen nieder:

  1. Die Abwassersatzung der Stadt Blomberg wird dahingehend geändert, daß das Kondensat aus mit Gas betriebenen Brennwertgeräten bis zu 25 kW thermischer Leistung nicht mehr durch spezielle Neutralisationsvorrichtungen behandelt werden muß.
  2. Die BVB/BGV wird aufgefordert, einen Investitionskostenzuschuß für ein neu angeschafftes Gasbrennwertgerät in ihrem Versorgungsgebiet zu zahlen. Organisatorische Umsetzung und Orientierungswert für Zuschuß können bei den Stadtwerken Detmold erfragt werden, die dieses Verfahren bereits praktizieren.
Begründung: zu 1) Gasbrennwertgeräte verfügen anerkanntermaßen über einen deutlich höheren Wirkungsgrad als konventionelle Niedertemperaturheizgeräte. Sie setzen also die verwendete Primärenergie Gas optimal im Wärme um und tragen daher zur CO2-Reduzierung bei, zu der sich die Stadt Blomberg als Mitglied im Klimabündnis verpflichtet hat. Nach dem Stand der Technik brauchen Gasbrennwertgeräte neuerer Bauart keine Neutralisationsvorrichtungen mehr. Dies geht aus neueren Publikationen hervor. zu 2) Da die Anschaffungskosten von Brennwertgeräten z. Zt. noch deutlich höher liegen als bei konventionellen Niedertemperaturheizgeräten, sollte hier ein Investitionskostenzuschuß ausgleichend wirken. Dies wird auch in anderen Städten Lippes so praktiziert, wie z. B. in Detmold, wo pro Brennwertgerät 1000,- DM als Zuschuß gezahlt werden. Mit freundlichen Grüßen
gez. G. Staubach